Sicherheit für Touristen in Thailand

  • Da die Sichheit für Touristen in Thailand speziell in Pattaya rapiede abnimmt ( Siehe hier mal) habe ich die Frage ob zu Selbstschutz Pfefferspray oder ä. genutzt werden darf. Ich fliege da jetzt zum dritten mal hin mit meiner Frau und hatte noch nie Probleme aber was man jetzt so liest ist doch schon nicht ohne. Darf man solche Mittel im Koffer mitführen? Oder besser da was besorgen? Würde mich über zahlreiche Zuschriften freuen, da wir in drei Wochen wieder da sind.

    Ronné

  • Hallo Ronne,
    im aufgegebenen Gepäck darf Pfefferspray mitgenommen werden. Wie es mit den Zollformalitäten in Thailand aussieht, weiß ich nicht. Allerdings sollte es nur eine geringe Menge sein, sonst geht es auch wieder nicht durch:D
    Viele Grüße
    Petra

  • hallo
    bin nicht so sicher. Ich dachte, alle Spraydosen dürfen nichts ins Gepäck. Und mit Pfefferspray ist das es so eine Sache. In vielen Ländern ist das verboten. Wenn nicht, kann es dort billig gekauft werden. ist vielleicht der bessere Weg. Aber man sollte dabei immer bedenken, dass dass es sehr gefährlich ist, sich damit zur Wehr zu setzen. Habe in der (furchtbaren) Zeitung mal geschaut, aber so schlimm ist es da ja wohl auch nicht. Und da stand keine Meldung, wo ich gesehen hätte, dass Pfefferspray einen Sinn gemacht hätte. :cry:
    Viel Spaß und toi, toi, toi, dass alles gut geht.
    Gar

  • Quote from Gar


    bin nicht so sicher. Ich dachte, alle Spraydosen dürfen nichts ins Gepäck. Und mit Pfefferspray ist das es so eine Sache.

    Hi Gar,
    es dürfen Spraydosen ins Gepäck, aber eben nur eine oder vielleicht zwei. Das kommt ganz darauf an, da es Ländersache ist. Es gibt eine veröffentlichte Liste beim LBA, was alles verboten ist, dabei wird eben auch noch ein Unterschied gemacht, ob es an Board oder im Gepäck ist. Es lohnt sich auch bei der Fluggesellschaft nachzufragen.
    Ich habe auch schon oft überlegt, bei meinen Reisen Pfefferspray mitzunehmen, allerdings vor allem wegen der Hunde, die einen manchmal angreifen. Und das finde ich nicht so gut, wenn ich mit dem Motorrad unterwegs bin. Bisher habe ich allerdings auch nur darüber nachgedacht.
    Viele Grüße
    Petra

  • Hallo Petra,

    also, jetzt hat es mich doch mal interessiert und die Lusthansa sagt das was anderes:

    Gefährliche Gegenstände
    Aus Sicherheitsgründen verbieten die Gesetze aller Länder die Mitnahme folgender Gegenstände im aufgegebenen Gepäck oder im Handgepäck:

    Behälter mit Gasen, beispielsweise Reizgase, Selbstverteidigungsspray, Campingkocher

    Hätte mich jetzt aber auch gewundert, muss ich sagen. Icih denke, das ist in der Vergangenheit nicht so arg kontrolliert worden. Aber das kann sich ändern.

    Gar


  • Die Mitnahme ist also verboten, das hatte ich mir schon gedacht und ist nun noch mal bekräftigt worden. Jetzt noch die Frage ob zur Selbstverteitigung in Thailand das Spray dort gekauft und mitgefürt werden darf.:roll:

  • Das hat sich vielleicht jetzt sogar erledigt mit dem Pfefferspray

    Der Polizei ist es endlich gelungen, diese gefährliche Bande dingfest zu machen.

    Boonlua Chatree
    Der Polizei ist es nun endlich gelungen, die Bande, welche den Strand in der Nähe der Walking Street unsicher machte, zu fassen.
    Bei den Bandenmitgliedern handelt es sich um Somjit Wongrat, 18, Surasak Gosanwichit, 26, Anon Gerdtham, 18, und Teerawut Popaijit, 25.
    Es handelt sich dabei um die Bande, welche in einer Nacht gleich drei Touristen angefallen, schwer verletzt und beraubt hatte.
    Bei ihrer Verhaftung gestanden sie, bereits sieben Mal Touristen ausgeraubt zu haben, und dabei Schlagstöcke und einen spitzen Schirmständer benützt zu haben.

  • Gewalt in Thailand wie auch in anderen asiatischen Staaten ist ein häufig unterschätztes Thema.
    In der Regel gibt es keine stufenweise Steigerung oder nur eine "normale" Prügelei, sondern es wird sofort zur Waffe gegriffen.
    Siehe folgenden Zeitungsartikel hier: http://www.chiangmainews.com/ecmn/viewfa.php?id=1612

    Als Ausländer gilt: Nach Möglichkeit aus allem heraushalten. Wenn man überfallen wird, Ruhe bewahren und im Zweifel Geld herausrücken.
    Die Mitnahme von Waffen oder der Einsatz gegen Thais, selbst wenn es in Notwehr geschieht, dürfte dagegen sehr riskant sein. Bedenke bitte, dass nicht nur die Täter schwerer befaffnet sein können, sondern dass die Polizei in Thailand nicht unbedingt neutral ist. Wenn du das Risiko eingehen willst, würde ich mich zumindest vor Ort gut erkundigen (vielleicht ein Rechtsanwaltsbüro in Thailand; für ein bestimmtes in der Naklua road wird in den Pattayazeitschriften ja immer geworben).

    Ansonsten gilt: Überfallträchtige Orte und Situationen vermeiden, d.h. keine Goldketten tragen, nicht alle Papiere und alles Geld in der Handtasche, nicht angetrunken herumtorkeln oder gar liegenbleiben, nachts Taxis nehmen.

    Ich persönlich scanne alle meine Dokumente, Reiseunterlagen, Fahrscheine, Telefonnummern und wichtige sonstige Informationen als Fax-Kopie oder als pdf ein und schicke sie an meine e-mail Adresse. Dort hinterlege ich sie sicher in einem Ordner. Gleiches gilt für elektronische Fahrscheine und Flugbestätigungen o.ä. So kann ich im Falle eines Verlustes an jedem Ort der Welt mit Internetanschluss wieder an die Unterlagen kommen.

  • leute in thailand funktioniert euer pfefferspray nicht...


    in europa hat das 0,3 % wirkstoff

    weil die thailänder immun gegen
    sowas sind hat es in thailand 5%
    wirkstoff...

    kauft es in thailand !!!

  • Hier noch einmal zurück zum Pfefferspray. Natürlich kann bei manchen Fluggesellschaften Pfefferspray mitgenommen werden, wenn auch vorher gewisse Formalitäten erforderlich sind. Sicher nicht an Board als Handgepäck, aber u. U. im Frachtraum bzw. aufgegebenen Gepäck.
    Ebenso ist es auch möglich Waffen mit zunehmen. Auch hier sind etliche Formalitäten vorher zu regeln.

    Hier Auszüge aus den Allgemeinen Geschäfts und Beförderungsbedingungen für Fluggäste und Gepäck der Lufthansa.

    Quote

    8.3.2. Führen Sie an Ihrer Person oder in Ihrem Gepäck: Waffen jeder Art, insbesondere (a) Schuss-, Hieb- oder Stoßwaffen sowie Sprühgeräte, die zu Angriffs- oder Verteidigungszwecken verwendet werden, (b) Munition und explosionsgefährliche Stoffe, (c) Gegenstände, die ihrer äußeren Form oder ihrer Kennzeichnung nach den Anschein von Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen erwecken, mit sich, so haben Sie uns dies vor Reiseantritt anzuzeigen. Die Beförderung derartiger Gegenstände ist nur zulässig, wenn sie entsprechend den Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter als Fracht oder aufgegebenes Gepäck befördert werden. Satz 2 gilt nicht für Polizeibeamte, die in Erfüllung ihrer Dienstpflicht zum Waffentragen verpflichtet sind. Sie haben ihre Waffe während des Fluges dem verantwortlichen Flugzeugkommandanten auszuhändigen.

    Dass natürlich die Zollbestimmungen des jeweiligen Landes beachtet werden müssen, versteht sich wohl von selber.

    Es gibt auch genügend Jäger, die auf Großwildjagd gehen :evil: und ihre eigenen Gewehre und Munition mitnehmen.

    Viele Grüße
    Petra ;)