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Hallo Margarete, der Meldeschein ist wie so vieles auch Ländersache. Hier die Bestimmungen zum Beispiel von Nordrhein-Westfalen. Ansonsten gibt es hier einen guten Link der Dehoga. Zitat: Die Meldevorschriften für die Hotellerie wird durch die Meldegesetze der Länder geregelt. Hiernach haben Personen, die in Beherbergungsstätten für nicht länger als zwei Monate aufgenommen werden, einen besonderen Meldeschein handschriftlich auszufüllen und zu unterschreiben. Überschreitet die Dauer des Aufenthaltes die zwei Monate, hat sich der Betroffene innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden. Viele Grüße Petra
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Ich arbeite in einem Hotel in Böblingen ( Baden-Württemberg). Wir müssen täglich die Gästedaten der Polizei durchgeben, und sind verpflichtet bei Weigerung den Gast bei der Polizei zu melden. Wenn Angaben fehlen, meldet sich die Polizei sofort. Das Meldegesetz ist ein Landesgesetz, die Durchführung und Handhabung Sache der zuständigen Polizei. Was dazu führt, daß man im Hotel einer Stadt ganz genau darauf achtet, daß der Meldezettel korrekt ausgefüllt ist, in den Hotel einer Nachbarstadt aber nicht.
Der Meldeschein und die Personummer ist aber auch ein Schutz für das Hotel gegen Einmietbetrug.
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Danke derbofe, wir fragen uns halt, warum wir in dem einen Hotel keinen Meldezettel ausfüllen mussten. Geht es da auch um Steuerersparnis? Wir haben uns nämlich in diesem Hotel geärgert wie nie zuvor. Live-Musik bis morgens um 3 - Skandal um Rosi, Let´s twist again, Komm, hol´dein Lasso raus, usw - direkt unter unserem Zimmer. Schlaf hatten wir dann gegen 4 Uhr. Wir haben das Hotel schlecht bewertet und werden jetzt in Mails bedroht. Wenn das so weiter geht, hätten wir im Notfall ein Druckmittel. Wir hätten eigentlich Geld zurück fordern sollen, wollen aber inzwischen nur noch unsere Ruhe.
LG margarete
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Wie gesagt, das ausfüllen der Meldezettel ist in den meisten Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben. Ob sich jedes Hotel daran hält, ist natürlich eine andere Frage. Und wie vorher schon gesagt, es kommt sehr darauf an, wie genau die zuständige Behörde die Durchführung überwacht. Da gibt es große Unterschiede.
Das mit den Drohbriefen ist ein starkes Stück, das würde ich nicht auf mir sitzen lassen. Da würde ich mich sofort an das Bewertungsportal wenden und auf jeden Fall zur Polizei gehen.
Viele Grüße, Peter
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