Wenn Kinder illegale Musik-Tauschbörsen nutzen, müssen die Eltern sie verpetzen, entscheidet der Bundesgerichtshof. Allerdings gibt es eine sehr einfache Möglichkeit, einer Strafe zu entgehen.
Wollen Eltern vermeiden, für die Internetaktivitäten ihrer Sprösslinge zu haften, müssen sie deren Missetaten im Streitfall der Musikindustrie mitteilen. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Donnerstag entschieden. In dem vorliegenden Fall hatte das Musikunternehmen Universal Rechte am Album „Loud“ der Sängerin Rihanna geltend gemacht....mehr hier ....
Illegaler Musiktausch: Eltern müssen Namen ihres Kindes verraten oder zahlen
-
-
Ich finde, das ist meist (nicht immer) eine Sache der Erziehung. Ich habe mit meinem Sohn (heute 16) schon vor Jahren darüber gesprochen. Wenn er was möchte, soll er mir das sagen. Außerdem gibt es heute verschiedenen Youtube-Downloader, die Videos auf mp3 komprimieren.