Die folgende Geschichte hab ich heute in einer bunten Zeitung gelesen: Unter dem Titel "Statt billig auf Urlaub stocksauer daheim" wird der Fall einer Familie geschildert, die auf urlaubspiraten.at eine Reise entdeckt und gebucht hat, die der Veranstalter (in dem Fall Neckermann) dann wegen Irrtums gekündigt hat.
Zitat der Konsumentin: "Wir könnten die Reise antreten, sollten aber plötzlich das Vierfache zahlen. Eine Frechheit!" Die eigentliche Frechheit ist, dass die Zeitung ihre typische Empörungsmaschinerie anwirft, über die Rechtssituation jedoch nicht informiert. Ein Unternehmen kann selbstverständlich einen Vertrag wegen Irrtums stornieren. In dem Fall erhält der Konsument das Geld zurück.
Wenn man auf Schnäppchenjagd ist, sollte man immer bedenken, dass das supergünstige Angebot sich in Luft auflösen kann. Auch ganz kurz vor Reiseantritt.