Das ist natürlich doof, dass diese Aussage nur telefonisch war und nichts schriftliches. Vielleicht kommt noch was.
Ich würde trotzdem fahren. Eigentlich hat sich nichts geändert, ausser das es ein Thema in den Foren war und von Zeit zu Zeit dort hochpoppt.
Thailändischen Führerschein erhalten/machen
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Das ist natürlich doof, dass diese Aussage nur telefonisch war und nichts schriftliches. Vielleicht kommt noch was.
Ich würde trotzdem fahren. Eigentlich hat sich nichts geändert, ausser das es ein Thema in den Foren war und von Zeit zu Zeit dort hochpoppt.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass driveFTI ihre Kunden, die hier in Deutschland einen Mietwagen mit Vollkasko buchen, einfach ins offene Messer laufen lassen. Der Veranstalter ist ja kein Wald-und Wiesenverein und wird im Schadensfall sicher nicht die telef. Aussage abstreiten.
Ich buche ja bewusst über einen Deutschen Veranstalter gerade wegen der Vollkaskoversicherung und Vertragspartner hier vor Ort und nicht in Thailand, zumal der Preisvorteil bei einer Buchung in Thailand vermutlich verschwindend gering ist.
Wir zahlen für den Toyota Hillux mit Vollkasko und Einwegmiete für 12 Tage gerade mal 363,- € , da schau ich doch sonst nirgends mehr, da es eh kaum Vermieter in Ubon Ratchathani gibt. -
Ich kann mir nicht vorstellen, dass driveFTI ihre Kunden, die hier in Deutschland einen Mietwagen mit Vollkasko buchen, einfach ins offene Messer laufen lassen. Der Veranstalter ist ja kein Wald-und Wiesenverein und wird im Schadensfall sicher nicht die telef. Aussage abstreiten.
Hallo Petra,
driveFTI ist doch aber nur ein Vermittler von Mietwagen. Der Vertrag wird doch vor Ort mit einem Autovermieter abgeschlossen und nicht mit FTI, oder sehe ich das falsch?
Viele Grüße
Petra -
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Das ist tiefstes Südostasien. Das ist nix für Menschen, die 100%ige Rechts- und sonstige Sicherheit benötigen, um einen entspannten Urlaub verbringen zu können. Manche schaffen es ja nicht einmal aus dem Flughafengebäude raus, ohne angstbedingten Schweissausbruch. Da geht der Thrill schon los, wenn man ihnen sagt, dass Taxis in Thailand keine Kindersitze haben.
Meine Schwiegermutter hat mir übrigens mal erzählt, dass sie die Kinder früher gerne zum Schlafen während längerer Autofahrten auf die Hutablage gelegt hat.
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Ha, ha, genau so ist es... Ich will ja nicht sagen, was ich vor 42 Jahren mit meinem Sohn gemacht habe... Da sah man vieles noch lockerer.
Man sollte aber nicht zu blauäugig an die Sachen rangehen und hinterher weinen. Es ist immer von Vorteil, wenn man ein wenig weiß, was man abgeschlossen hat.
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Ich habe das doch nur allgemein gesagt Petra. Ich suche gerade einen Mietwagen auf Mauritius und habe mit Erschrecken festgestellt, dass die Haftpflicht bei manchen auf etwas über 3.000 Euro liegt. Dabei war der Preis für die Miete so günstig und die Beschränkung erst im 5ten Schritt erkennbar. Das meine ich mit blauäugig, ich habe es ja noch gemerkt...
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Aber wenn ich bei einem deutschen Veranstalter buche,
Eine Frage am Rande: Kann ich über den Reiseveranstalter FTI einen Mietwagen als Einzelleistung buchen? Also ohne Flug- oder Hotelbuchung?
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Ja ich habe sonst nichts über FTI gebucht.
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Hi ND,
Das ist tiefstes Südostasien. Das ist nix für Menschen, die 100%ige Rechts- und sonstige Sicherheit benötigen, um einen entspannten Urlaub verbringen zu können.
ich glaube man muss da verschiedene Dinge unterscheiden.
Was man für sich selbst entscheidet (mit dem Wissen, was wo üblich ist, und wie wahrscheinlich der eine oder andere Super-GAU ist und mit dem Wissen um ein gewisses Rest-Risiko) das ist die eine Sache. Was man anderen als verbindliche Wahrheit zusichert, ist die andere Sache. Deshalb würde ich gerne trennen (a) was konkrete, belegbare Fakten sind, und wie man (b) in der Praxis damit umgehen kann. Und dann ist die Aussage: "Mit dem deutschen/österreichischen Führerschein im Gepäck ist in Thailand alles okay (... weil ich selber kein Problem mit dem illegalen Verhalten habe und das auch von anderen erwarte)" einfach nicht in Ordnung.
Ciao
HaPe -
Deshalb würde ich gerne trennen (a) was konkrete, belegbare Fakten sind, und wie man (b) in der Praxis damit umgehen kann.
Aus meiner Sicht bzw. nach meinem Wissensstand ist das bei diesem Thema ganz klar.
a) Thailand hat zwar am 24. April 1926 in Paris an der Konferenz zum internationalen Fahrerlaubnisrecht teilgenommen, die dort beschlossenen Gesetze jedoch im eigenen Land nie ratifiziert. Deshalb gibt es de jure keinen internationalen Führerschein, der in Thailand gültig ist.
Mir ging es immer nur um b) , auch was meine Aussage "Das ist nix für Menschen, die 100%ige Rechts- und sonstige Sicherheit benötigen, um einen entspannten Urlaub verbringen zu können." betrifft.
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Laut meinen Recherchen hat Thailand das Abkommen vom 24.April 1926 am 24. Oktober 1929 unterschrieben und das Gesetz trat mit Wirkung vom 24.10.1930 in Kraft Quelle Seite 30
Thailand hat aber nicht die anderen Abkommen (Genfer von 1949) und das Wiener Abkommen von 1969 unterzeichnet wie auch noch andere Staaten, so dass das Abkommen von 1930 immer noch Gültigkeit hat.
Daher gibt es auch für Deutschland einen anderen Internationalen Führerschein, für diese Länder.
Ein paar Hintergrundinformationen kann man hier nachlesen:
Der Internationale Führerschein von Polizeihauptkommisar Bernd Huppertz, KölnViele Grüße
PEtra -
Laut meinen Recherchen hat Thailand das Abkommen vom 24.April 1926 am 24. Oktober 1929 unterschrieben und das Gesetz trat mit Wirkung vom 24.10.1930 in Kraft Quelle Seite 30
Petra, in dem verlinkten Dokument steht
“Abgeschlossen in Paris am 24. April 1926
Von der Bundesversammlung genehmigt am 26. September 19303
Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am 21. Oktober 1930
In Kraft getreten für die Schweiz am 21. Oktober 1931“Von Thailand steht da nichts. Die haben in Paris unterschrieben, in Thailand das Gesetz jedoch nie ratifiziert. Comprende?
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Auf der allerletzten Seite steht ganz oben, dass es in Thailand ratifiziert und inkraft getreten ist.
Ciao
HaPe -
Hallo,
aber der andere von Petra angegebene Hintergrund-Link enthält ja ein Fundus von Informationen. Das reicht für mindestens weitere 50 Beiträge in diesem Thread .
Danach ist zwar das Genfer Abkommen von 1949 als Ganzes in Deutschland nicht in Kraft getreten, der Teil mit dem Internationalen Führerschein aber schon. Außerdem lesen wir da, dass der Internationale Führerschein auch dann noch gültig ist, wenn er abgelaufen ist, solange der nationale Führerschein nicht abläuft.
Es geht also munter weiter
Ciao
HaPe -
Na super,
dabei wollte ich doch nur eine Info zum erhalten des thailändischen FS machenInteressant wäre jetzt, wenn es mal einen wirklichen Vergleich (obgleich ich es keinem wünsche)
und Erfahrungsbericht geben könnte, wie es mit thailändischer Lizenz bzw. nur mit einfachem
internationalen FS (nicht mit dem vom 26.April 1926) aussieht, wenn wirklich mal ein Unfall passiert.Wobei es dann sicherlich wieder von Gebiet / Langnase / und vielem weiteren abhängig sein wird,
wie in einzelnen Fällen dort entschieden wird.Ich sehe, das ist wohl eine Endlosschleife ...
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Außerdem lesen wir da, dass der Internationale Führerschein auch dann noch gültig ist, wenn er abgelaufen ist, solange der nationale Führerschein nicht abläuft.
Es geht also munter weiter
Ciao
HaPeSo einen abgelaufenen FS hätte ich noch in der Schublade
@Samui
Würde mich jetzt auch mal interessieren, ob es einen konkreten Fall gibt.Ich habe außerdem überhaupt keine Bedenken den Mietwagen, so wie ich ihn in Deutschland gebucht habe, in Thailand zu fahren
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Ich habe mindestens 5 abgelaufene hier rumfliegen... Falls noch jemand was braucht...
Wir könnten ja mal einen Thread aufmachen, was hat man alles beim Mieten eines Fahrzeuges im Urlaub erlebt, auch darüber könnte ich ein Buch schreiben...
Viele Grüße
PEtra