Hallo,
also vorweg: Ich bin kein Jurist und das folgende ist eher ein Bauchgefühl als echtes Wissen. Wenn Du die Chinesin gleich vor Ort verhaften und in den Kerker werfen lässt, dann gäbe es zumindest theoretisch die Chance, dass der Gerichtsstand in der EU wäre, in der das EU-Recht anwendbar ist. Ansonsten müsstest Du sie mit einem chinesischen Anwalt in China verklagen und der chinesische Richter würde sich vermutlich einen Ast lachen, wenn Du mit EU-Recht ankommst ... oder Du müsstest einen Auslieferungsantrag stellen lassen. Bei Völkermord stehen die Chancen gut, bei einem Verstoß gegen das KunstUrhG eher nicht so.
Weiterhin geht es ja um Zivilrecht und nicht um Strafrecht. Das Einkommen der Chinesin ist deshalb irrelevant. Es werden deshalb sicher keine so-uns-so-viel Tagessätze á so-und-so-viel Yuan als Strafe festgelegt, sondern Du würdest maximal auf Unterlassung und Schadensersatz in angemessener Höhe (30 Euro ?) klagen können.
Recht haben und Recht bekommen waren schon immer unterschiedliche Sachen.
Ciao
HaPe