Wer in ferne Länder reist, muss sich um Visa und andere Dokumente selbst kümmern. Allerdings sind u.U. auch die Airlines in der Pflicht, vor dem Check-in zu prüfen, ob jemand die Einreisebedingungen des jeweiligen Landes erfüllt und haften ggf. ebenfalls. Das hat der BHG kürzlich entschieden.
Der Fall:
Ein Reisender war mit der Lufthansa von Frankfurt nach Neu-Delhi geflogen. Dort angekommen endete der Aufenthalt allerdings, bevor er richtig begonnen hatte. Die örtlichen Behörden stellten nämlich fest, dass der Reisende kein Visum hatte und schickten den Mann zurück.
Auch die Airline bekam Ärger: Die Inder forderten von ihr ein Bußgeld von 100.000 Rupien, gut 1.400 Euro. Diesen Betrag wollte die Fluggesellschaft von dem Reisenden zurückhaben.
Der BGH gab der Airline zwar grundsätzlich recht - allerdings sah er bei der Airline eine Mitschuld, weil sie vor dem Abflug nicht überprüft hatte, ob der Reisende ein Visum hatte. Jetzt geht das Ganze zurück ans Landgericht ... Mehr dazu hier
Fazit: Die Airlines werden künftig Visa und ggf. Weiterflug/Weiterreise-Tickets noch sehr viel schärfer prüfen als bisher!