Das Handelsgericht Wien hat 30 Vertragsklauseln des Fernbusanbieter Flixbus, eigentlich FlixMobility GmbH mit Sitz in München, für rechtswidrig erklärt. Unter Anderem steht in den Geschäfts-, Buchungs- und Beförderungsbedingungen, dass nur eine sehr eingeschränkte Haftung für Gepäck übernommen wird und dass man bei Umsteigeverbindungen bis zum ursprünglich geplanten Ziel mitfahren muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig: KLICK
Wir sind in der Vergangenheit einige Male in D und A mit Flixbus gefahren, die Fahrten waren pünktlich, die Busse komfortabel und der Buchungs- und Bezahlvorgang problemlos. Ein Mal hab ich sogar eine Fahrt umgebucht, weil ich mich im Datum geirrt habe, und hab das Geld für die stornierte Fahrt als Gutschrift rückerstattet bekommen. Für Fahrten bis sagen wir mal 3 od. max. 4 Stunden finde ich Flixbus sehr gut.