Rückerstattung Flugpreis im Zusammenhang mit Corona-Virus

  • Danke Gusti!
    Ja, die Gefahren über Vermittler haben wir von Berichten gekannt, aber dennoch bisher nie Ärger gehabt. Klar, da lernt man draus. Ist immer das erste Mal ...
    Haben gerade gesehen, dass die Rückflug-Strecke Muscat - FRA nun auch bei www.checkmytrip als storniert angegeben wird. Damit würde lediglich der Flug FRA-Muscat (und unser Zielort war Male) durchgeführt werden.


    Auf der Abflugsübersicht Flughafen FRA steht:
    "Geplant - 27.3.2020 - 10:05
    Erwartet -27.3.2020 - 19:50..." ??? Keine Ahnung, ob das heißt, dass der Flug erst nach 19:50 geht...


    Euch allen noch viel Glück!

  • durchgeführt werden.


    Auf der Abflugsübersicht Flughafen FRA steht:
    "Geplant - 27.3.2020 - 10:05
    Erwartet -27.3.2020 - 19:50..." ??? Keine Ahnung, ob das heißt, dass der Flug erst nach 19:50 geht...

    Nein, das heißt, dass die Maschine um 19:50 Ortszeit in Muscat erwartet wird. Flugzeit sind 6:45 Minuten und der Zeitunterschied zu unserer Zeit sind 3 Stunden.

  • Ach so. Vielleicht aufgrund unserer Mails wurde der letzte bestehende Flug FRA-Muscat storniert. Die Maschine ist zwar gestartet ab FRA, aber ich denke mal, eher ohne dt. Urlauber. In der Stornierungsmail stand auch, die bereits oben beschriebene Nachricht, dass von Seiten der Behörden alle Flüge ab und an Oman ab 29.03. ausgesetzt werden.
    ABER: Für die Rückerstattung unserer Tickets sollten wir uns an unser Reiseunternehmen wenden... ;( Pech.

  • Das ist leider normal, wenn man über ein Reisebüro/Veranstalter/Online-Anbieter kauft, dann sind diese der Ansprechpartner. Aber wer weiß, vielleicht klappt es ja noch mit der Rückzahlung.


    Viele Grüße
    Petra

  • Am 2. April hat die Bundesregierung eine Änderung der Rechtslage unter anderem für Reisebuchungen beschlossen. Rückwirkend bis zum 8. März sollen Passagiere für stornierte Flüge nur noch Gutscheine statt einer Erstattung bekommen, die EU-Kommission muss die Änderung aber noch bestätigen.


    Konkret heißt es:
    Flugtickets
    BMVI, BMWi und BMJV richten das Schreiben über die zuständige Kommissarin der DG Move Valean an die Kommission. Die Regelung soll den Airlines bereits kurzfristig (denkbar über eine normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift im Form einer Auslegungshilfe), aber auch mittelfristig durch Anpassung der Fluggastrechteverordnung die Möglichkeit geben, den Buchenden bei Pandemie-bedingten Absagen von vor dem 08.03.2020 gebuchten Flügen anstelle der binnen 7 Tagen fälligen Erstattung einen Gutschein zu geben, der folgende Bedingungen erfüllen soll:

    • Härtefallregelung
    • Gültigkeit bis 31.12.2021 – ist der Gutschein bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingelöst, ist der Wert zu erstatten.

    Der Beschluss gilt auch noch für andere corona-bedingte Stornos, so z.B. Konzerte und andere Veranstaltungen.


    Hier der Link zur Pressemitteilung der Bundesregierung über den Beschluss für eine Gutscheinlösung bei Pauschalreisen, Flugtickets und Freizeitveranstaltungen.

  • Da ist vieles noch offen - auch, inwieweit es überhaupt möglich ist, rückwirkend Gesetze zu ändern.


    Die Realität sieht allerdings derzeit tatsächlich so aus, dass praktisch keine Airline und kein Reiseveranstalter wirklich Geld zurück zahlt.

  • Alltours hat angekündigt die Gelder zurück zu zahlen.


    Im Prinzip hätte ich nichts gegen Gutscheine, aber so wie es aussieht spannt der Staat seinen Schutzschirm nicht über Gutscheine der Airlines .......... und davon hätte ich dann nächstes Jahr einige. (dieses Jahr haben wir 2 x 3 Flüge gebucht)


  • Wir wären auch mit Gutscheinen für unsere gebuchten und bezahlten Flüge einverstanden, wenn wir sie tatsächlich noch das ganze nächste Jahr einlösen könnten. Wir haben ja bereits Flüge für gerade jetzt (28.3. bis 12.4.2020) und für Ende des Jahres bei Oman Air gebucht. Das sind zusammen 3.000,-€ die wir ungern in den Wind schießen wollen.


    Wäre dieser Beschluss der Bundesregierung nur für Airlines mit Sitz in der EU bindend, oder würde das für alle Airlines gelten?

  • Wenn es denn so kommt, gilt es nur für die EU. Ob man das ausdehnen kann auf Airlines, die zwar in der EU starten, aber ihren Sitz nicht dort haben, halte ich für fraglich.


    Aber vielleicht würden sich ausländische Airlines dem freiwilig anschließen, denn manche Länder (z.B. die USA) haben erheblich strengere Rückerstattungsvorschriften. Andere allerdings so gut wie keine.


    Hast du mal in die Bedingungen für eure Tickets bei Oman Air geschaut, was dort steht, falls die Airline Flüge storniert? Und habt ihr von der Airline schon was wegen der aktuellen Flüge gehört?

  • Auf den Ticket Rechnungen steht, dass sie von mir nicht stornierbar sind, auf der Seite von Oman Air finde ich nichts darüber, wenn die Flüge von ihnen storniert werden.


    Die Flüge, die jetzt angestanden wären, können wir bis Mitte Dezember einlösen und kostenlos umbuchen. Aber evtl. kann man auch bis zu dem Zeitpunkt noch nicht fliegen und dann nützt mir diese Option auch nichts. Ich ärgere mich sehr darüber, dass wir so früh (16.Juni 2019) gebucht haben. Schließlich hat die Airline ja auch das Geld schon von uns bekommen und jetzt sind wir deswegen die Blöden X(


    Update:
    Ich habe jetzt doch noch was in den Beförderungsbedingungen gefunden!!!
    Ich weiß nicht, wie es aussieht, wenn der Hinflug noch stattgefunden hat und nur der Rückflug storniert wurde.

  • Wir hätten jetzt am 12.04 unseren Rückflug von Male gehabt, welcher ja auch storniert wurde.
    Zeitlich passend hat sich travelstar nun doch noch einmal per Mail gemeldet, aber das wird eine allgemeine Mail sein, wie sie an tausende von Kunden geht um sie zu beruhigen.


    "Mit dieser E-Mail möchten wir Ihnen versichern, dass wir weiterhin mit allen betroffenen Buchungen arbeiten, die nach Abflugdatum priorisiert sind, um herauszufinden, welche Alternativen die jeweiligen Fluggesellschaften anbieten. Wenn Sie einen aktiven Fall bei uns haben, können Sie sicher sein, dass wir rund um die Uhr für Sie arbeiten. Sie müssen sich nicht erneut an uns wenden. Wenn Sie mehr über die für Sie verfügbaren Optionen erfahren möchten, kontaktieren Sie uns bitte nur, wenn Sie einen Flug haben, der innerhalb der nächsten 6 Tage abfliegt, damit wir die dringendsten Fälle zuerst bearbeiten können.
    Wir verstehen Ihre Bedenken hinsichtlich Ihrer Buchung und welche Optionen Ihnen zur Verfügung stehen. Während unsere Rolle als Vermittler bedeutet, dass wir von den Fluggesellschaften abhängig sind, können Sie sicher sein, dass:
    - Die überwiegende Mehrheit der Fluggesellschaften hat ihre Änderungs- / Stornierungsroutinen gelockert.
    - Für die meisten gilt dies auch für betroffene Tickets mit Flugdaten in der Vergangenheit, was bedeutet, dass das Abflugdatum keine kritische Frist ist.

    - Wir kontaktieren Kunden direkt mit Optionen ihrer jeweiligen Fluggesellschaften, während wir mit jeder Fluggesellschaft Lösungen für unsere Kunden ausarbeiten.
    Wir haben alle verfügbaren Mitarbeiter dazu gebracht, an Kundendienstfällen zu arbeiten, um sicherzustellen, dass wir so vielen von Ihnen so schnell wie möglich helfen können. Wir empfehlen Ihnen, unsere Website regelmäßig zu besuchen, um allgemeine Informationen über die Auswirkungen der Covid-19-Situation auf das Reisen und eventuell anfallende Gebühren zu erhalten."


    Blöd nur, dass travelstar über keinerlei Kontakt mehr erreichbar ist. Also könnte man sie gar nicht kontaktieren, wie in der Mail beschrieben... X( :thumbdown: Das Web ist voll von wütenden Kundenberichten über travelstar.
    Ein Gutschein würde uns erst einmal auch beruhigen, obwohl ja keiner weiß, wann man denn wieder fliegen kann.

  • Nachdem ich meine 3 Inlandsflüge in Indien schon vor einigen Wochen bei IndiGo storniert habe und es hieß, ich bekäme nach Abzug der Stornogebühr noch Geld zurück (das ist umgerechnet insgesamt etwa die Hälfte der gezahlten 220 Euro), trudelten gestern 3 E-Mails ein, ich bräuchte mir keine Sorgen zu machen, mein Guthaben für die volle Summe sei sicher, ich könne es bis März 2021 einlösen. Ha ha ha!


    Ich muss dann mal schauen, ob eine Rückerstattung auf meine Kreditkartenabrechnung erscheint. Und falls das nicht so ist, bin ich gespannt, ob ich es bis März 2021 nach Indien schaffe. Eigentlich habe ich das Geld schon abgeschrieben, IndiGo hat von mir somit schon einiges an Unterstützung erhalten, nachdem ich im letzten Herbst schon einen Anschlussflug sausen lassen musste wegen Verspätung des ersten Fluges und keine Rückerstattung bekam.

    "Your soul was born in India!"

    (Vinod zu mir in Gujarat im März 2023)

  • Wir bekommen zu unseren 3 gebuchten Flügen (14 Tickets) immer wieder Emails mit dem Hinweis: "wir priorisieren unsere schutzbedürftigsten Kunden". Außerdem steht uns zu 2 verspäteten Flügen noch Geld zu. Insgesamt beläuft sich die Summe auf knapp 2000€ . Dann bekommen wir immer wieder Angebote zu kostenlosen Umbuchungen.
    Dabei haben sich die Flugpreise aber kräftig nach oben verschoben, was natürlich gleich bezahlt werden müsste. Niemand kann sagen, wann man wieder fliegen kann. d.h., die wollen alle Geld sehen, denn die Termine können ja wieder verschoben werden und dann wird´s wieder teurer.
    Ich denke, Flüge gibt es für uns erst mal für längere Zeit nicht. Ob wir noch mal unser Geld sehen, steht in den Sternen.
    Außerdem heute Morgen beim Einkaufen: Kunden dichtgedrängt, max. 30% mit Maske, kein Klopapier. Das schöne Wetter macht wohl leichtsinnig, na dann......

  • Und falls das nicht so ist, bin ich gespannt, ob ich es bis März 2021 nach Indien schaffe

    Ich habe es gestern endlich geschafft, jemanden von expedia an die Leitung zu bekommen. Obwohl drei meiner vier Teilflüge storniert wurden und es am 12. März seit zwei Tagen ein Einreiseverbot nach Indien gab und etihad auf ihrer Homepage volle Erstattungen angekündigt hatte, konnte mir der nette junge Mann an der Hotline mein Geld nicht erstatten. Ich bin jetzt mit ihm so verblieben, dass er mein Anliegen an die nächsthöhere Stelle weitergibt.
    Aber ich könnte schließlich bis zum 31.08.20 auf ein Flugdatum bis Juli 2021 umbuchen.
    Falls ich meine Kohle also doch nicht wiederbekommen sollte, kann ich auch nur auf März 2021 hoffen. April bis Juli ist mir definitiv zu heiß.
    Also, die Hoffnung stirbt zuletzt.

  • Ich habe die von LH innerhalb 10 Tagen versprochene Erstattung auch noch nicht bekommen, das Storno war am 11.3., liegt also schon deutlich mehr als einen Monat zurück.


    Derzeit will ich noch darauf vertrauen, dass das noch etwas wird, schließlich haben die derzeit auch einen Ruf und Vertrauen bisher treuer Kunden zu verlieren.


    Ach ja, und IndiGo hat inzwischen offenbar auch meinen Stornowunsch und die damit verbundene Erstattung von insgesamt etwa 130 von 230 gezahlten Euro geflissentlich ignoriert...

    "Your soul was born in India!"

    (Vinod zu mir in Gujarat im März 2023)

  • Ich wäre in der heutigen Zeit ja sogar mit einem Gutschein einverstanden. Denn Fliegen werde ich (hoffentlich) auf jeden Fall wieder nach Indien. Mir gefällt das Zeitfenster zur Umbuchung im Moment überhaupt nicht, denn dass man im kommenden März wieder halbwegs unbeschwert reisen kann, wage ich maximal vorsichtig zu hoffen.

  • Ich denke auch, dass touristische Reisen erstmal noch warten müssen und bin auch nicht sicher, ob es im nächsten Frühjahr klappt...

    "Your soul was born in India!"

    (Vinod zu mir in Gujarat im März 2023)

  • Am 2. April hat die Bundesregierung eine Änderung der Rechtslage unter anderem für Reisebuchungen beschlossen. Rückwirkend bis zum 8. März sollen Passagiere für stornierte Flüge nur noch Gutscheine statt einer Erstattung bekommen, die EU-Kommission muss die Änderung aber noch bestätigen.

    Ich weiß nicht, ob es bekannt ist, dass die EU-Kommision dem Vorschlag nicht zugestimmt hat und dies aus den verschiedensten Gründen. Nur wenn der Kunde zustimmt, gibt es einen Gutschein, ansonsten muss der bezahlte Betrag innerhalb gewisser Fristen ausgezahlt werden.


    siehe Artikel 8 Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 (Text von Bedeutung für den EWR) - Erklärung der Kommission ) -> Quelle Fluggastrechte


    Hier der Artikel von Reuters, in dem die EU-Kommissarin Vălean bestätigte, dass es keine Änderung auf EU-Ebene geben wird.


    Airlines must refund flights cancelled because of coronavirus: EU


    Viele Grüße
    Petra