In Anlehnung an den Blog „Rückerstattung Flugpreis im Zusammenhang mit Corona-Virus“ fiel mir meine Erfahrung mit einer Zwangsrückführung per Flugzeug und den möglichen Kosten und Unannehmlichkeiten, die einen erwarten, ein.
Und zwar hatte ich in 2000 auf Bitte meiner Frau einen jungen Afrikaner aus einer wohlbetuchten Familie zu einem Besuch in Deutschland eingeladen und entsprechende Verpflichtungserklärung unterschrieben und der deutschen Vertretung in Guinea übergeben.
Der Mann bekam ein Touristenvisum und reiste, so glaubte meine Frau, mit reichlich Bargeld nach Deutschland, um gebrauchte Autos zu kaufen.
Ein paar Wochen nach seiner Abreise rief mich die Konsulin aus der dt. Botschaft an und bat mich dringend vorbeizukommen. Es gäbe ein Problem mit einer Person, die ich eingeladen hatte.
So war dem auch. Der Kerl, den ich eingeladen hatte, wollte bei seiner Ankunft in Frankfurt politisches Asyl beantragen, was allerdings direkt abgelehnt wurde, da er ein Touristenvisum im Pass hatte. Die Polizei beförderte ihn somit wieder in die Maschine der Air Afrique (die es heute nicht mehr gibt), die von Frankfurt aus nach London weiter flog. In London versuchte er nochmals vergeblich das gleiche Spiel. Er wurde diesmal nach Frankfurt zurückgeschickt. Ich weiß allerdings nicht mehr, ob es mit der Air Afrique oder einer anderen Airline war. So kam er in Frankfurt zum 2. Mal an. Diesmal versuchte der Mann beim Verlassen des Flugzeugs einen Herzinfarkt vorzutäuschen und ließ sich die Treppe runterfallen. Er hatte ein paar äußerlich Verletzungen und kam zunächst in die Notversorgung und dann in die Aufnahmestelle für Flüchtling im Flughafen.
Und dort war er noch, als ich bei Frau Konsulin in der deutschen Botschaft eintraf. Diese rekapitulierte den bisherigen Reiseverlauf des Asyl stellenden Afrikaners und, was in der Kostenaufstellung auch eine nicht unbedeutende Rolle spielte, die persönlichen Leistungen, die der junge Mann in Frankfurt bisher erhalten hatte: medizinische Versorgung und Betreuung, rechtlichen Beistand bei seinem Asylantrag, Verpflegung, Taschengeld, Telefonkosten. Alle Flüge, die der Halunke ab Frankfurt getätigt hatte, werden als one-way-Flüge in der Businessklasse in Rechnung gestellt. Was zu dem damaligen Zeitpunkt noch ausstand, war die abschließende Gerichtsverhandlung, bei der über den Antrag entschieden werden würde und die Kosten dieser Verhandlung, die ich übernehmen müsste, wenn ein ablehnendes Urteil gefällt wird.
Die Kostenschätzung der Konsulin belief sich auf 40 bis 60 Tausend DM. „Wenn dem Antrag nicht stattgegeben wird, müssen Sie, lieber horas, die Kosten übernehmen“, meinte Frau Konsul.
Glaubt es oder nicht, der Richter gab dem Asylgesuch statt, worüber ich ein paar Wochen später telefonisch durch die Botschaft informiert wurde. Schwein gehabt.
Viele Grüße
horas