In Deutschland wird der Urlaubsanspruch grundsätzlich durch das Bundesurlaubsgesetz geregelt.
Dort heißt es im § 7 Absatz
(3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers>liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten desfolgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden.
Es können natürlich betriebsintern auch andere (=günstigere) Regeln vereinbart werden.
Nun etwas provokativ: Was ich nicht verstehe, Urlaub dient der Erholung. Kann man sich nur im Ausland erholen?
Viele Grüße
Petra