Der seit dem 18. März 2020 bestehende landesweite Lockdown gilt im Rahmen der „Recovery Movement Control Order“ (RMCO) bis zum 31. Dezember 2020 fort. Damit verbunden ist ein Einreiseverbot für Touristen.
Unabhängig davon gilt seit dem 7. September 2020 ein generelles Einreiseverbot für deutsche Staatsangehörige in Malaysia. Diese Regelung schließt auch deutsche Staatsangehörige ein, die einen längerfristigen Aufenthaltstitel für Malaysia innehaben, u.a. auch Inhaber von Permanent Resident Status, Resident Pass, Malaysia My Second Home, Programme (MM2H) Pass, Aufenthaltstiteln jeglicher Kategorie des Expatriates Pass (EP I, II, III) einschließlich Professional Visit Pass, Dependents Pass, Students Pass, Temporary Employment Pass sowie Ehegatten malaysischer Staatsangehöriger (Spouse Visa). Inhabern der vorgenannten Aufenthaltsgenehmigungen bleibt die Wiedereinreise nach Malaysia versagt.
Malaysia macht bis 31.12.2020 dicht
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Schade dass es für Euch so kommen musste
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Malaysia ist wieder weitgehend offen! Vollständig Geimpfte und Kinder unter 12 Jahren können ab 1. Mai ohne Tests vor und bei Anreise ins Land. Bisher war noch ein ein negativer PCR-Test vor der Abreise sowie ein negativer Antigen-Test nach der Ankunft vorgeschrieben, das entfällt.
Quelle: AboutTravel