Reisen die gegen kein geltendes (Ausnahme-)Recht verstoßen sind doch völlig i.O.?
Nein. Man darf sich auch gern an Maßgaben und Empfehlungen orientieren, auch wenn die keine Verbote sind. Also sind z.B. Reisen vielleicht (für einen selber) tolerabel oder irgendwie "zu entschuldigen", aber bestimmt nicht "völlig i.O..
Wenn die irgende eine Instanz die Ausgangsverbote strikt kontrollieren würde, jeden der geböllert hat mit Strafen belegen würde, die private zusammenkunft mit einer Person mehr als erlaubt aufgelöst werden würde. Das wäre für alle ganz ganz schlimm. Auch wenns eigentlich so "angeordnet" ist.
Hu? Soll das bedeuten, dass die einen auch Empfehlungen nicht zu folgen brauchen, weil andere sogar Verbote ignorieren und dabei noch nicht mal kontrolliert werden?
Gruß, Matthias