schön dsss es geklappt hat serenity . Rein theoretisch (!) könntest Du den Rest auch einklagen !
Erfahrungen mit flightright - Flugverspätung
-
-
schön dsss es geklappt . Rein theoretisch (!) könntest Du den Rest auch einklagen !
Eher nicht, denn 261 FluggastVO sieht vor, dass nur Schäden, die über der gewährten Ausgleichszahlung liegen, erstattet werden müssen.
Manchmal bekommt man aus Kulanz mehr als die Ausgleichszahlung, einen echten Anspruch hat man aber nicht.
-
Nach der Flugverspätung der AUA hatte ich nach knapp sieben Wochen das Geld auf meinem Konto.
-
Annette - Was ist denn eigentlich aus eurem Fall geworden? Habt ihr eine Entschädigung bekommen oder hängt das immer noch irgendwo?
-
Die letzte Nachricht von flightright kam am 17.1.24
"Es ist nun schon einige Monate her, dass wir eine Klage gegen Ryanair eingereicht haben, und unser Team wartet weiterhin darauf, dass ein Urteil ergeht. Natürlich können wir nicht genau sagen, wann dies geschehen wird, aber unsere Anwälte arbeiten daran, dass es so bald wie möglich geschieht...."
Ich glaube nicht mehr, dass da noch ein positives Ergebnis kommt, würde es aber hier auf jeden Fall mitteilen. -
Habt ihr eigentlich jemals eine Kopie der Klageschrift und der Erwiederung von Ryanair bekommen?
Falls nicht, würde ich Flightright darum bitten. Irgendwie kommt mir das komisch vor.
-
Es könnte aber an der Belastung der Gerichte liegen.
-
serenity , Flicka
Sorry für die späte Antwort. Ja, Flicka hat recht. Hier die Email von flightright, die ich gerade auf Nachfrage bekommen habe:"Jeder Fall wird einzeln behandelt und die Klage eingereicht. Wir machen keine Sammelklage, da wir von individuellen Fluggästen in separaten Fällen die Beauftragung erhalten. Die Fälle werden im gerichtlichen Verfahren ebenfalls einzeln geprüft und es gibt keine allgemeine Entscheidung für mehrere Fälle. Aus diesem Grund haben andere Fluggäste möglicherweise bereits eine Entschädigung erhalten.
In Ihrem Fall läuft das Verfahren vor dem Gericht. Wir hoffen, Ihnen bald ein positives Ergebnis mitteilen zu können. Da die Bearbeitungszeiten der Gerichte oft recht lang (sogar mehrere Monate) sind, können wir Ihnen leider nicht sagen, wann Sie mit einer Entscheidung rechnen können. Wir können die Bearbeitungsdauer nicht beeinflussen.
Wir möchten Sie an dieser Stelle nochmals um Geduld bitten. Sobald es Neuigkeiten in Ihrem Fall gibt, werden wir selbstverständlich umgehend auf Sie zukommen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihr Vertrauen. "
-
Das überzeugt mich absolut nicht!
Ich würde zumindest erwarten, dass sie das Gericht namentlich benennen und dir ein Aktenzeichen mitteilen.
Das ist ein absoluter Wischiwaschi Abwimmlungsbrief.
Da würde ich unbedingt mal nachhaken und folgende Infos verlangen:
Bei welchem Gericht ist das Verfahren anhängig?
Wann wurde die Klage eingereicht?
Welches Aktenzeichen hat mein Verfahren?
Außerdem solltest du unbedingt eine Kopie der Klageschrift verlangen bzw. fordern, dass dir die gesamte gerichtliche Korrespondenz zugänglich gemacht wird.
Da sie ja behaupten, dass sie keine Sammel- sondern ausschließlich Einzelklagen betreiben, gibt's da auch keine Datenschutzproblematik.
Aus meiner Sicht unterscheidet sich der Sachverhalt nicht grundlegend von der Beauftragung eines Anwalts, und da hast du als Mandant Anspruch darauf, über jeden Verfahrensschritt informiert zu werden.
Denn es werden auch Prozesse verloren weil der Sachverhalt nicht korrekt dargestellt oder auf eine Behauptung des Gegners nicht richtig reagiert wurde.
-
Ich glaube nicht mehr, dass da noch ein positives Ergebnis kommt, würde es aber hier auf jeden Fall mitteilen.
Würde die Hoffnung nicht aufgeben. Uns wurde kürzlich selbst erst gesagt, dass es z.B. beim Arbeitsgericht im Vergleich meist relativ schnell geht, zwischen 3-7 Monaten (zumindest in unserer "kleinen" Stadt). Andere Gerichte können gut und gerne auch bedeutend länger, auch locker über ein Jahr benötigen. Und das ist bei uns im Ort der Fall.
Könnte mir daher gut vorstellen, dass andere Städte nochmal um einiges länger brauchen. Wenn man den Erfahrungsberichten glauben kann, dann dauerts auch mal gut 1,5 Jahre oder länger. Auch andere Seiten weisen darauf hin, dass es bis zu 6 Monaten dauern kann, bei einem Gerichtsverfahren aber auch sehr viel länger sein wird.
Alles in allem nichts Überraschendes mMn. Ich hatte mich damals beim Dieselskandal auch an so eine Firma gewendet, gut, die Sachlage hier war etwas anders gelagert, allerdings kam erst in 2023 das Urteil dazu, dauerte also "nur" 7 Jahre
Einfach gedulden, irgendwann wird das Thema durch sein.
-
Oh, vielen Dank, liebe Renate.
Da werde ich nachhaken.
Bis zu diesem Schreiben dachte ich eigentlich., dass ich mich gar nicht kümmern muss... -
Flicka und LordOfLight - da man ja überhaupt nicht weiß, wann und wo Flightright Klage eingereicht hat, ist es müßig, über den Grund der Verfahrensdauer zu spekulieren.
Aus meiner Sicht ist es extrem unseriös, die Mandanten nicht sofort über den Zeitpunkt der Klageerhebung zu informieren und ihnen die Klageschrift nicht zuzusenden.
Da Ryan Air ja behauptet, Grund für die Verspätung sei schlechtes Wetter gewesen, wäre enorm wichtig zu wissen, wie Flightright darauf entgegnet hat.
Denn es konnte ja nachgewiesen werden, dass eben nicht das Wetter schuld war, sondern die Maschine schon seit dem Morgen eine Verspätung vor sich her geschoben hatte.
Wenn Flightright dazu nichts vorgetragen hat, könnte die Klage durchaus abgewiesen werden.
-
Wenn Flightright dazu nichts vorgetragen hat, könnte die Klage durchaus abgewiesen werden.
Klar, aber das ist ja nicht deren 1. Fall. Wenn die Klage abgewiesen werden sollte, dann kann man ja mal nachfragen wieso weshalb warum. Der Zug ist wahrscheinlich eh schon abgefahren und teilnehmen bzw. seinen Fall großartig persönlich schildern, wird man eh nicht können. Diese Anbieter machen diese Verfahren ja in riesigen Massen.
Der Vorteil ist, man braucht sich keinen Kopf machen. Der Nachteil ist, man steckt bei so einem Konzern nicht persönlich mit drin bzw. kann da groß nachfragen, dafür ist es unkompliziert, das ist nun mal der Nachteil an dem Ganzen, man wartet ohne groß Hinweise und Wasserstandsmeldungen zu erhalten.
Mir ging es bei der Aussage nur darum, dass es vollkommen normal ist, selbst weit über ein Jahr nichts zu hören. Das sagt einfach gar nichts über den Stand der Dinge aus. Aber man kann natürlich nachfragen, ob man Einsicht etc. erhält.
Aus meiner Sicht ist es extrem unseriös, die Mandanten nicht sofort über den Zeitpunkt der Klageerhebung zu informieren und ihnen die Klageschrift nicht zuzusenden.
Das ist doch aber passiert?
wir gehen für Ihr Recht bis vor Gericht!
Nachdem die Fluggesellschaft die wiederholten Zahlungsaufforderungen von uns und unseren Vertragsanwälten ignoriert hat, haben unsere Anwälte beim zuständigen Gericht Klage erhoben. Damit ist das gerichtliche Verfahren eröffnet.
-
Und hier ist es: das positive Ergebnis von Flightright.
Ich bekam die Mail schon am 26.6., hatte sie aber zunächst übersehen und dann das Problem, dass ich mich bei flightright nie einloggen konnte. Also musste ich per Mail kommunizieren. Und heute ist das Geld auf meinem Konto eingetroffen.
"wir haben eine großartige Neuigkeit für Sie: Flightright war für Sie erfolgreich. Ihr Geld ist da!
Die Airline hat Ihren Anspruch gezahlt, nun möchten wir Ihnen gern Ihren Anteil i.H.v. 400,16 EUR überweisen. Bitte teilen Sie uns dazu Ihre IBAN und BIC mit – bequem und sicher über unser Portal unter folgendem Link: XYZ . Wenn Sie uns Ihre Bankdaten über unser Portal zusenden, werden wir Ihre Auszahlung schneller vornehmen können...." -
Dann hat es doch noch ein gutes, wenn auch spätes, Ende gefunden!
Aber - nimm den Link zu Flightright raus, wenn man da drauf klickt, kann jeder deine Mailadresse sehen!
-
Und hier ist es: das positive Ergebnis von Flightright.
Ich bekam die Mail schon am 26.6., hatte sie aber zunächst übersehen und dann das Problem, dass ich mich bei flightright nie einloggen konnte. Also musste ich per Mail kommunizieren. Und heute ist das Geld auf meinem Konto eingetroffen.
"wir haben eine großartige Neuigkeit für Sie: Flightright war für Sie erfolgreich. Ihr Geld ist da!
Die Airline hat Ihren Anspruch gezahlt, nun möchten wir Ihnen gern Ihren Anteil i.H.v. 400,16 EUR überweisen. Bitte teilen Sie uns dazu Ihre IBAN und BIC mit – bequem und sicher über unser Portal unter folgendem Link: Mein Flightright. Wenn Sie uns Ihre Bankdaten über unser Portal zusenden, werden wir Ihre Auszahlung schneller vornehmen können...."Hat sich der Anteil dadurch geändert, dass FlightRight ins Gericht gehen musste, oder ist es schon von Anfang an berücksichtigt gewesen?
-
Diese Organisationen behalten.d. R. 20-30% der Entschädigung als "Honorar" ein, auch wenn sie vor Gericht gehen, dort gewinnen und somit sämtliche Kosten von der Gegenseite ersetzt bekommen.
Annette - Hast du eigentlich eine detaillierte Abrechnung von denen bekommen? Ich gehe mal davon aus, dass das die Entschädigung für 2 Personen ist, oder?
-
Diese Organisationen behalten.d. R. 20-30% der Entschädigung als "Honorar" ein, auch wenn sie vor Gericht gehen, dort gewinnen und somit sämtliche Kosten von der Gegenseite ersetzt bekommen.
Wenn die Gegenseite die kompletten Kosten nach einem gerichtlichen Urteil bezahlen muss, bekommt man die in der Regel auch komplett erstattet.
-
Das Geschäftsmodell sieht ja so aus, dass flightright das Risiko für den Kunden übernimmt. Wenn sie gewinnen kriegen sie ihre eigenen Kosten von der Gegenseite, wenn sie verlieren tragen sie sie selbst. Dafür behalten sie halt eine vorher vereinbarte Pauschale ein. Der Kunde kann sich überlegen, ob er flightright beauftragt und nur einen Teil der Zahlung erhält. Oder ob er selbst klagt, die volle Zahlung erhält wenn er gewinnt, dann aber auch das Kostenrisiko trägt wenn er verliert.
Wir hatten flightright vor einigen Jahren auch mal beauftragt. Vor Gericht hat die Airline, die sich vorher nie zu den Ansprüchen geäußert hatte, einen Vogelschlag oder sowas aus dem Hut gezaubert, der ihre Haftung wohl erledigt hätte, und wir waren froh, dass sich die Sache dann für uns ohne Kosten erledigt hat.
-
Wenn die Gegenseite die kompletten Kosten nach einem gerichtlichen Urteil bezahlen muss, bekommt man die in der Regel auch komplett erstattet.
Leider ist das nicht der Fall - auch dann bleibt es bei dem "Honorar" von 20-30%. Denn, wie Flicka schon geschrieben hat, ist es eine Mischkalkulation dieser Unternehmen. Gibt es Geld von der Airline, behalten sie einen Teil davon ein, gibt es keines (warum auch immer), tragen sie das komplette Kostenrisiko.
Wenn die Sache also ziemlich klar und eindeutig ist, sollte man den Fall lieber auf eigene Faust lösen, wenn nicht, sind Flightright und ähnliche Einrichtungen sicher die bequemste Lösung.
Aber grundsätzlich würde ich immer zunächst mal die SÖP (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr), oder, speziell bei Ryanair, die Streitbeilegungstelle der EU in Anspruch nehmen, auf die Ryanair sogar selbst hinweist. Eine weitere (und weniger bekannte) Möglichkeit ist die Schlichtungsstelle Luftverkehr des Bundesjustizministeriums, vor allem, wenn es sich um deutsche Airlines handelt oder ausländische Airlines mit einem deutschen Gerichtsstand.
Der Vorteil ist dabei immer, dass das Verfahren komplett kostenlos ist und man im besten Fall seine volle Entschädigung erhält.
Da die Verjährungsfristen in Deutschland auch recht lange sind, macht man keinen Fehler, wenn man zuerst eine Schlichtungsstelle einschaltet, falls die Airline sich bei einer Stornierung oder massiven Verspätung zunächst stur stellt.
-