Display MoreWenn die Gegenseite die kompletten Kosten nach einem gerichtlichen Urteil bezahlen muss, bekommt man die in der Regel auch komplett erstattet.
Leider ist das nicht der Fall - auch dann bleibt es bei dem "Honorar" von 20-30%. Denn, wie Flicka schon geschrieben hat, ist es eine Mischkalkulation dieser Unternehmen. Gibt es Geld von der Airline, behalten sie einen Teil davon ein, gibt es keines (warum auch immer), tragen sie das komplette Kostenrisiko.
Wenn die Sache also ziemlich klar und eindeutig ist, sollte man den Fall lieber auf eigene Faust lösen, wenn nicht, sind Flightright und ähnliche Einrichtungen sicher die bequemste Lösung.
Aber grundsätzlich würde ich immer zunächst mal die SÖP (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr), oder, speziell bei Ryanair, die Streitbeilegungstelle der EU in Anspruch nehmen, auf die Ryanair sogar selbst hinweist. Eine weitere (und weniger bekannte) Möglichkeit ist die Schlichtungsstelle Luftverkehr des Bundesjustizministeriums, vor allem, wenn es sich um deutsche Airlines handelt oder ausländische Airlines mit einem deutschen Gerichtsstand.
Der Vorteil ist dabei immer, dass das Verfahren komplett kostenlos ist und man im besten Fall seine volle Entschädigung erhält.
Da die Verjährungsfristen in Deutschland auch recht lange sind, macht man keinen Fehler, wenn man zuerst eine Schlichtungsstelle einschaltet, falls die Airline sich bei einer Stornierung oder massiven Verspätung zunächst stur stellt.
Dann hat sich das leider geändert. Ich weiss von einer Bekannten, die vor ein paar Jahren nach einem Gerichtsverfahren die komplette Entschädigung erhalten hat.