Einreise Bali, Touristensteuer u.a.

  • Seit vorgestern sind wir auf Bali.

    Im Vorfeld hatten wir versucht, sowohl ein e-Visum zu bekommen als auch eine elektronische Zollerklärung abzugeben. Das e-Visum war uns zu kompliziert, weshalb wir mittendrin abbrachen, und die Seite für die elektronische Zollerklärung funktionierte nicht. Alles halb so wild, wir wussten, dass beides auch vor Ort, sprich am Flughafen in Denpasar, erledigt werden konnte.

    Das Visum hatten wir in wenigen Minuten, kaum jemand stand in der Schlange vor den für die Ausgabe vorgesehenen Schaltern. Wir waren angenehm überrascht. Das Impfzertifikat wollte auch niemand mehr sehen, (Horas hat ja berichtet, dass es ab dem 10. Juni nicht mehr nötig ist - ich hatte zuletzt am 9. Juni auf der Seite des AA nachgeschaut, weil wir am 10. Juni unsere diesjährige Sommerreise angetreten haben ;) ) Aber dann kam die Ernüchterung: An der Passkontrolle war die Hölle los.

    Nach 1 Stunde und 10 Minuten hatten wir es geschafft. Immerhin war nach der Warterei unser Gepäck schon da. Kurz vor der Zollkontrolle gab es dann einige Terminals, an denen man die Zollerklärung ausfüllen konnte. Danach druckten wir uns einen Zettel mit einem QR-Code aus (Drucker sind an den Terminals angeschlossen) und passierten die Zollkontrolle.

    Mittlerweile gibt es auch Neuigkeiten zur geplanten Touristensteuer: Sie soll ab Januar 2024 eingeführt werden und 10 Dollar betragen.

    Sonnige Grüße von unterwegs

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    Edited 2 times, last by DokBua (July 16, 2023 at 4:23 AM).

  • Vielleicht passt meine Frage hier dazu - hoffe, es ist in Ordnung. :)

    Verreise zum ersten Mal nach Bali. Nun ist uns der klassische Fehler unterlaufen : der Zweite Vorname meines Freundes steht nicht auf der Flugbuchung wohl aber im Reisepass.

    Laut Hotline soll das wohl beim Flug idR kein Problem sein.

    Wie sieht das mit der Einreise aus? Habe gehört, dass wir ggf den Rückflug vorweisen müssen. Hat da jemand Erfahrung mit?

    Danke euch :)

  • Laut den Fluggesellschaften muß man den vollständigen offiziellen Namen verwenden, wie er auf dem offiziellen, von der Regierung ausgestellten Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Daueraufenthaltskarte, Staatsbürgerschaftskarte) erscheint.

    Richtig, bei der Balieinreise muß ein Weiterflugticket oder ein Rückflugticket vorhanden sein. Kontrolliert wurde es bei mir aber noch nie.

    Ein Lächeln sagt oft mehr als tausend Worte ... (Mir hat das oft auf Bali geholfen).

  • .......und wird beim nächsten Pass nicht mehr gemacht.

    Ist hier zwar für die Frage OT, aber ich denke, so einfach "entscheiden" , den wegzulassen, kann man sich vermutlich nicht.

    Zumindest in Dtl., welches ja angeblich bei der Digitalisierung immer soooo wahnsinnig hinterherhinkt, gehen Daten mittlerweile online von den Meldeämtern an viele andere Behörden - und plötzlich wird aus einer Dame, die immer nur "Ursula" war, plötzlich eine sehr geehrte "Ursula Renate Brigitte..."

    Heute gibt es ohnehin keinen amtlich gekennzeichneten Rufnamen mehr, heißt also, auch mit 40 könnte man sich noch umentscheiden, ab jetzt lieber Brigitte zu heißen, wenn's mal in der Geburtsurkunde anno wann auch immer eingetragen war.

    Ich denke, genau dieser Eintrag auf der Geburtsurkunde ist maßgeblich und - wie gesagt - entweder eh schon digital hinterlegt oder man muss die Originalurkunde zur Antragstellung des neuen Passes dabeihaben.

    Persönlich hab ich als ebenfalls Inhaberin eines zweiten Vornamens im Übrigen damit überhaupt kein Problem - mir ist das in Fleisch und Blut übergegangen, den bei jeder Buchung mit einzutragen, Scherereien hatte ich noch niemals.

    VG

    Gusti

    redfloyd.........................................................................................Gusti
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  • Zumindest in Dtl.

    Genau! :thumbsup:

    "Zumindest der erste Vorname muss eingetragen werden. Die restlichen Namen können eingetragen werden; sofern der Platz auf der Personendatenseite (Seite mit dem Lichtbild) nicht ausreicht, können die Namen als amtlicher Vermerk auf den Folgeseiten eingetragen werden. Eine Umreihung der Vornamen ist unzulässig. "

    Quelle: oesterreich.gv.at

    Wer zwölfunddreißig Vornamen hat, darf sogar den ganzen Pass vollschreiben lassen. Die Habsburger-Nachkömmlinge wird's freuen. Aber man muss nicht.

  • Also ... ich habe sogar 3 Vornamen und habe in den letzten 30 Jahren und bei Reisen in unzählige Länder (u.a. auch mehrfach nach Indonesien!) weder bei Flugbuchungen noch bei der Einreise irgendwo mehr als den ersten angegeben!

    Da ich zusätzlich auch noch einen Doppelnamen als Familienname habe, wäre auf den meisten Formularen gar kein Platz für alle Namen.

    Schwieriger ist es bei meinem Mann - der hat 2 Vornamen, benutzt aber nicht den 1., sondern den 2. seit seiner Kindheit als Rufnamen. Da hat es tatsächlich schon gelegentlich mal Probleme gegeben (die aber nie gravierend waren!), wenn er nur den 2. Vornamen benutzt hat. Seit ein paar Jahren gibt er deshalb immer beide Vornamen an.

    Das einzige Land, das da wirklich pingelig zu sein scheint, sind die USA - und da war ich zuletzt vor ca. 20 Jahren.