BGH kippt Ticketregelung

  • Bisher war es so, dass man gebuchte Flüge in der gebuchten Reihenfolge abfliegen musste - falls man das nicht tat und ein Segment ausgelassen hatte, drohte eine saftige Nachforderung seitens der Airline. Wenn man z.B. einen günstigen Businessclassflug mit der LH- Gruppe von Paris oder Oslo usw. nach Bangkok (dabei gibt es dann immer einen Zwischenstopp, je nach Airline, in Frankfurt, Wien oder Zürich) gebucht hatte und auf dem Rückflug statt in Paris/Oslo in Frankfurt, Wien oder Zürich ausgestiegen ist (weil man in der Nähe dieser Städte wohnt), konnte es Probleme geben.

    Jetzt hat der BGH mit Urteil vom 29. Oktober klar gestellt, dass das nicht zulässig ist! Ähnlich wie in Österreich, wo oberste Gerichte schon lange entschieden haben, dass man mit-gebuchte Zwischen-, Anfangs oder Endstrecken verfallen lassen konnte, ohne dass die Airline daraus einen Anspruch auf Nachberechnung herleiten konnte, gilt jetzt auch für Passagiere mit Wohnsitz in Deutschland: Wer NACH DER BUCHUNG ein berechtigtes Interesse daran hat, seinen gebuchten Flug zu ändern, also i.d.R. zu verkürzen, darf nicht zur Kasse gebeten werden!

    Die LH Gruppe hat deshalb sogar ihre Beförderungsbedingungen (Art. 3.3. und 3.4) mit Wirkung ab 01. November 2025 geändert!!! Für Passagiere aus Deutschland und Österreich gilt jetzt :

    Sofern Sie sich für einen Tarif entschieden haben, der die Einhaltung einer festen Flugscheinreihenfolge vorsieht, beachten Sie bitte, dass wenn Sie die Beförderung nicht auf allen oder nicht in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge der einzelnen Teilstrecken bei ansonsten unveränderten Reisedaten antreten, wir den Flugpreis entsprechend Ihrer geänderten Streckenführung nachkalkulieren werden. Dies gilt nicht, wenn sich schlicht Ihre Reisepläne ändern oder wenn Sie aufgrund höherer Gewalt, Krankheit oder aus einem anderen von Ihnen nicht zu vertretenden Grund daran gehindert sind, die Beförderung auf allen oder in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge der einzelnen Teilstrecken anzutreten. Bitte teilen Sie uns nach Möglichkeit die diesbezüglichen Gründe unverzüglich nach Kenntniserlangung mit.

  • Hat's nicht eine Zeit lang geheißen, dass man sozusagen als "no show" gilt, wenn man das erste Segment nicht geflogen ist. Also z.B. beim Schnäppchen FRA - VIE - BKK durfte man nicht erst in Wien zusteigen.


    Die letzte Teilstrecke kann man ohnehin oft nicht verfallen lassen, weil man das Gepäck nur am Endpunkt zurück bekommt. Ändert sich daran was?

  • Das wäre ja zu schön, um wahr zu sein, man könnte munter drauflosbuchen und dann einfach doch in FRA einsteigen, statt in Oslo...

    Aber ich hab mir jetzt den ganzen Artikel vom Dr. Böse (der ja in Vielfliegerkreisen von den Mr. Wichtigs immer gerne empfohlen wird) durchgelesen und am Ende bleibt das Fazit, das ganz unten, am Ende der Seite steht:

    Zitat:"..Damit können nun bei nachträglich geänderten Reiseplänen einzelne Flüge, z.B. der erste oder der letzte Flug, ausgelassen werden. Das kommt vielen Passagieren gelegen, die in der Vergangenheit günstigere Flüge ab Auslandsflughäfen (oder Busbahnhöfen) gebucht haben, dann aber aufgrund von unerwartet auftretenden Schwierigkeiten bei der Anreise zu dem Auslandsstart ihre Buchung „zerstört“ hatten.

    Fluggäste sollten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die nunmehr geltenden AGB dokumentieren, dass und wie sich die Reiseumstände erst nach Buchung verändert haben, da dies vom Buchenden ggf. darzulegen und zu beweisen wäre...." Zitat Ende

    Quelle auch hier der link wie oben:https://www.drboese.de/blog/bundesger…uesseldorf-ein/

    Sollte man sich also weiterhin gut überlegen - ein Schelm, wer Böses dabei denkt O:-)

    Unser Ferienhaus:

    https://airbnb.de/h/privates-Fer…in-Zella-Mehlis

    redfloyd.........................................................................................Gusti
    redfloyd.gifGusti.gif

    Heaven is where the police British, the cooks Thai, the mechanics German, the lovers Italian and it is all organised by the Swiss.
    Hell is where the cooks are British, the mechanics Thai, the lovers Swiss, the police German and it is all organised by the Italians.

  • Das letzte Leg haben wir schon mehrfach verfallen lassen, da gab's ohnehin nie Probleme.

    Allerdings muss man beim Check-in das Gepäck natürlich nur bis zum Zwischenstopp labeln lassen und deshalb irgendwie plausibel machen, warum man das möchte - hat bisher aber immer anstandslos funktioniert.

    Beim ersten Leg bin ich auch gespannt auf die ersten Erfahrungsberichte....

    Grundsätzlich finde ich es aber gut, dass die Rechte der Passagiere gestärkt werden, denn ich hab noch nie verstanden, weshalb es 1.000€ billiger sein sollte, vom Ausland über Deutschland z.B. nach Bangkok zu fliegen als wenn man direkt fliegt. Es ist ja keine logische und wirklich betriebswirtschaftlich nachvollziehbare Kalkulation, die da dahinter steckt, sondern allein das Ziel, Passagiere aus den Nachbarländern von den heimischen Carriern weg und zur LH Gruppe zu locken.

    Da hab ich nicht den Hauch eines schlechten Gewissens, wenn ich das nutze, um günstiger zu fliegen.

  • Sehr coole Neuigkeiten!

    Für mich war und ist es keine Option für eine Ersparnis einen LH-Flug ab Oslo oder Budapest zu buchen. Alle günstigen Startorte sind für mich schlecht zu erreichen und da ich nicht gerade großes Interesse daran habe, vor einer Indienreise nochmal fix Oslo zu besuchen - der Stress, die Kosten und der Zeitaufwand für die Anreise waren es mir nie wert, ganz abgesehen von der Umweltsünde durch nochmaliges Herumgefliege nur um dann wieder mit dem nächsten Flieger an den "eigentlichen" Ausgangspunkt der Reise zurück zu kehren.

    Ich denke aber, dass mit diesem Urteil die Preisstruktur sich dann wieder ändern wird...

    "Your soul was born in India!"

    (Vinod zu mir in Gujarat im März 2023)

  • Es ist ja keine logische und wirklich betriebswirtschaftlich nachvollziehbare Kalkulation, die da dahinter steckt, sondern allein das Ziel, Passagiere aus den Nachbarländern von den heimischen Carriern weg und zur LH Gruppe zu locken.

    Ich finde schon, dass es nachvollziehbar ist. Die anderen Carrier machen es genauso, wenn sie in einem Land nur Nischencarrier sind und auch etwas vom Marktanteil haben abhaben wollen. Sinn der Sache ist es nie heimische Kunden ins Ausland zu schicken, damit diese billigere Flüge ergattern. Es sollte eigentlich Klientel des Landes angelockt werden. Dass dieser Schuss nun nach hinten losgegangen ist, ist für die Carrier sicherlich nicht geplant gewesen.
    Nun gibt es aber Sicherheit nach dem Urteil und ich bin gespannt, ob es diese günstigen Preise weiterhin zu diesen Konditionen geben wird. Ind ich vermute, dass es nun nicht mehr so einfach sein wird.

    Allerdings würde ich nicht ins Ausland fahren, um von dort eine Reise zu beginnen. Dazu bin ich viel zu bequem.

    Viele Grüße
    Petra

  • Nein, auch für uns war ein Abflug aus dem Ausland und dann zurück nach FRA und zum Ziel keine Überlegung wert - alleine schon, weil wir immer mit den kostbaren Urlaubstagen geizen müssen. Ich denke, für "normale" Eco-Flüge war das auch nie so lukrativ.

    Bei Business sieht das schon anders aus - da war die Ersparnis ja oft beträchtlich gegenüber einem Abflung aus Dtl. Und sofern jemand generell Zeit hat und auch bei den Flugtagen flexibel sein kann - warum nicht? Ich glaube, das haben einige so gemacht, grade so kurze Hopser nimmt man dann schon mal in Kauf. Oder man kann sich für den Preisvorteil auch gleich nochmal einen kleinen Stopover in einer hübschen Stadt gönnen - da gab's schon Gründe.

    Unser Ferienhaus:

    https://airbnb.de/h/privates-Fer…in-Zella-Mehlis

    redfloyd.........................................................................................Gusti
    redfloyd.gifGusti.gif

    Heaven is where the police British, the cooks Thai, the mechanics German, the lovers Italian and it is all organised by the Swiss.
    Hell is where the cooks are British, the mechanics Thai, the lovers Swiss, the police German and it is all organised by the Italians.

  • Die Entscheidung und die Änderung der AGB wird letztlich wohl nur Auswirkungen auf Einzelfälle haben, in denen sich die Reisepläne nach der Buchung geändert haben.

    Wer eine Reise von A über B nach C bucht und hinterher behauptet, er habe, obwohl er 20 km von B entfernt wohnt, ursprünglich ab dem 1000 km entfernten A fliegen wollen, weil man dort vor der Urlaubsreise den Züchter seines Kanarienvogels besuchen wollte, was sich aber nach der Flugbuchung durch einen ungeplanten Umzug des Vogelzüchters erledigt habe, kommt damit vielleicht beim ersten Mal durch. Beim zweiten Mal eher nicht.

  • Sinn der Sache ist es nie heimische Kunden ins Ausland zu schicken, damit diese billigere Flüge ergattern. Es sollte eigentlich Klientel des Landes angelockt werden.

    Wenn LH einen Flug FRA - VIE - BKK billiger anbietet als VIE - BKK (im selben Flieger), dann macht sie das für die deutsche Klientel?

    Allerdings muss man beim Check-in das Gepäck natürlich nur bis zum Zwischenstopp labeln lassen und deshalb irgendwie plausibel machen, warum man das möchte - hat bisher aber immer anstandslos funktioniert.

    Bei mir nicht. Begründung: Das ist in Ihrem Tarif nicht vorgesehen.

  • Das ist Quatsch und so eine Kanarienvogel Züchter Story denkt man sich weder aus, noch muss man sie nachweisen.

    Es ist absolut legitim, eine preiswerte Route zu buchen. Und man kann zudem auch solchen Zwischenstopps durchaus was abgewinnen. Allerdings, das gebe ich gerne zu, eher, wenn man mehr Zeit als Geld hat, also nicht (mehr) auf knappe Urlaubstage angewiesen ist.

    Wir wohnen zwar in der Nähe von Frankfurt, sind aber auch schon von Wien aus nach Hongkong und wiederholt von Paris aus nach Bangkok oder Singapur geflogen, weil 1.200€ für einen Flug in der Business-Class unschlagbar und mit Abflug von Frankfurt nicht mal annähernd zu bekommen war. Der kurze Zubringerflug schlägt preislich dann kaum noch zu Buche.

    Auf dem Hinflug gab es dann jeweils einen netten Tag in der anderen Stadt, den Rückflug haben wir allerdings tatsächlich öfters "abgekürzt" und sind in Frankfurt ausgestiegen. Da musste dann auch nie groß diskutiert werden, das Gepäck wurde entsprechend gelabelt und gut war's.

    Allerdings hatten wir tatsächlich immer entweder ein (stornierbares) Zug- oder Flugticket für die Heimreise vom eigentlichen Endziel des Fluges, so dass uns niemand vorwerfen konnte, dass wir nie beabsichtigt hatten, die Flüge vollständig abzufliegen. Aber - wie das Gericht zutreffend ausgeführt hat - Reisepläne können sich plötzlich ändern....

  • Reisepläne können sich natürlich ändern. Die Frage ist halt, ob es ausreicht, wenn man das einfach so behauptet oder ob man das beweisen oder jedenfalls plausibel machen muss. Wenn zB ein Zubringerflug gebucht wurde, der aber nachträglich gestrichen wird, so dass man den Startflughafen nicht mehr wie geplant erreichen kann, dürfte das nicht schwer sein. Wenn man aber wiederholt günstige Verbindungen bucht und "hinterher" seine Reisepläne ändert, dann könnte man sich bei LH auf den Standpunkt stellen, dass der Kunde eigentlich von Anfang an nicht vorhatte, die gebuchte Verbindung zu fliegen. Die Frage ist halt, was dann passiert.

  • Wenn LH einen Flug FRA - VIE - BKK billiger anbietet als VIE - BKK (im selben Flieger), dann macht sie das für die deutsche Klientel?

    Ja, die bieten Umsteigeverbindungen günstiger an als Direktflüge. Das machen andere Fluglinien auch. Und andersrum wirst Du i.a. VIE-FRA-BKK günstiger kriegen als VIE-BKK direkt.

    Edit: Oder, um das noch anders aufzuhängen: Dass FRA-VIE-BKK billiger ist als VIE-BKK ist bestimmt nicht die eigentliche Intention. FRA-VIE-BKK ist i.a. billiger als FRA-BKK direkt, VIE-FRA-BKK billiger als VIE-BKK direkt. Da kann dann natürlich rauskommen, dass FRA-VIE-BKK auch billiger ist als VIE-BKK, obwohl beide verschiedene Kunden ansprechen sollen.


    Gruß, Matthias

  • Das ist mir zu kompliziert.

    Ich häng's auch mal anders auf: ^^ Wenn ich anner Bude eine Bockwurst kaufe und der Wurstdealer sagt, in der Kombi mit einer Dose Bier ist sie billiger als solo, dann nehm ich die Kombi und sag dem Typen: "Das Bier kannste gleich wieder einkühlen!" Ich glaub nicht, dass er dann das Recht hat, den Differenzbetrag von mir zu fordern, auch wenn er's kleingedruckt hinten auf den Bierdeckel schreibt.

  • Dann kann ich Dir auch nicht helfen.

    Oh, das tut mir leid, wenn ich auf dich den Eindruck gemacht habe, ich würde Hilfe benötigen!

    Natürlich kann ich das vergleichen. VIE - BKK (Bockwurst), FRA - VIE - BKK (Kombi Bockwurst + Bier). Ich kauf die Bockwurstkombi, nehme das Bier aber nicht in Anspruch. Und dann kommt die Nachforderung vom Wurstverkäufer.

  • Dann haue ich mal ein Beispiel raus, dann wird es vielleicht verständlicher.
    Es ist schon lange bekannt, dass Direktflüge ex FRA oder MUC teurer sind als Umsteigeverbindungen.

    Nun das Beispiel:
    Der Lufthansaflug

    FRA-BKK kostet 541 € (Datum hin 19.1. - zurück 30.1) nur 1. Teilstrecke

    FRA - VIE - BKK kostet 425 € (gleiches Datum ab VIE OS 5)

    VIE BKK kostet 522 € (gleiches Datum gleicher Flug OS 5)

    Viele Grüße
    Petra 🎄✨🎅🎁

  • Wenn LH einen Flug FRA - VIE - BKK billiger anbietet als VIE - BKK (im selben Flieger), dann macht sie das für die deutsche Klientel?

    um auf deinen Frage zurückzukommen ja, sonst hätte man ja nicht solch "harte Bedingungen, wenn man den Hin- oder Rückflug-Zubringer einfach nicht antritt.

    Man wollte nicht die Wiener nach Frankfurt locken, Es sieht aber so aus, dass die uralten schon immer gängigen Tarifbestimmungen langsam aufgeweicht werden. Man sieht es ja an dem Urteil, die Zeiten ändern sich. Ich bin gespannt, was nun die Airlines daraus machen. Es wird sicher eine "Maßnahme" geben.

    Bevor man einen Hinflug (als Zubringer) nicht antritt, sollte man zwingend den Flug über das Service-Center canceln lassen, denn ansonsten gilt: Wenn man den ersten Flug nicht antreten kann, dann klappt es ja auch nicht mit dem Weiterflug. Das System streicht nämlich in der Regel dann die weiteren Flüge.

  • Oh, das tut mir leid, wenn ich auf dich den Eindruck gemacht habe, ich würde Hilfe benötigen!

    Natürlich kann ich das vergleichen. VIE - BKK (Bockwurst), FRA - VIE - BKK (Kombi Bockwurst + Bier). Ich kauf die Bockwurstkombi, nehme das Bier aber nicht in Anspruch. Und dann kommt die Nachforderung vom Wurstverkäufer.

    Na offenbar doch.

    Ich hatte übrigens nirgendwo gesagt, dass ich das Preisgebaren der LH richtig finde oder ob ich glaube, dass sie es dürfen. Darüber würde ich mir kein Urteil erlauben. Ich habe nur zu erklären versucht, warum die das so machen.

    Ein Urteil darüber hat nun ein Gericht gefällt mit dem Ergebnis, dass es eben doch nicht so einfach ist wie nach "Wurst-und-Bier-Logik". Aber wenn das zu kompliziert ist...


    Gruß, Matthias

  • Ich habe nur zu erklären versucht, warum die das so machen.

    Und ich hab zu erklären versucht, dass mir das völlig egal ist. Dass das aus kaufmännischen Überlegungen gemacht wird, ist mir auch ohne deine Hilfe klar.

    Aus meiner Sicht als Konsument ist es einfach absurd, dass ich etwas bezahle (die letzte Teilstrecke), und wenn ich es dann nicht konsumiere, werd' ich noch einmal extra zur Kasse gebeten. Das funktioniert sonst kaum wo, nicht einmal an der Wurstbude.