Europaparlament stimmt Änderung der Fluggastrechte zu

  • Eine breite Mehrheit des Parlaments stimmte den vorgeschlagenen Änderungen zu.

    Einige Änderungen sind sinnvoll und besser als bisher, so können Eltern künftig kostenlos Sitzplätze neben ihren Kindern reservieren und Ticketpreise müssen übersichtlicher dargestellt werden.

    Künftig darf z.B. nicht mehr mit Tarifen ohne Handgepäck geworben und damit günstige Preise suggeriert werden.

    Die Entschädigungsregeln für verspätete oder stornierte Flüge bleiben weitgehend gleich, allerdings gelten künftig schlechte Wetterbedingungen, randalierende Fluggäste oder Streiks des Bodenpersonal als von der Airline nicht zu vertretende Ereignisse, die keine Entschädigung zur Folge haben.

    Ziemlich gravierend ist jedoch etwas anderes: Künftig können Reisende bei Flugausfällen/Stornierungen auch auf andere Verkehrsmittel, wie Züge, verwiesen werden, oder müssen u.U. einen anderen Zielflughafen akzeptieren.

    Die Airline muss bei Flugausfällen künftig innerhalb von drei Stunden eine solche Alternative anbieten, andernfalls können Fluggäste selbst organisieren, wie sie ans Ziel kommen. Die Fluggesellschaft muss allerdings nur bis zu 400 Prozent des ursprünglichen Preises erstatten. Bisher ist die Höhe nicht gedeckelt.

    Das kann dann problematisch werden, wenn man lang im voraus ein günstiges Ticket gebucht hat und nun sehr kurzfristig eine Alternative suchen muss.

    Mehr dazu in der Zeit https://www.zeit.de/gesellschaft/z…t-reform-fluege

  • Ziemlich gravierend ist jedoch etwas anderes: Künftig können Reisende bei Flugausfällen/Stornierungen auch auf andere Verkehrsmittel, wie Züge, verwiesen werden

    Die Ersatzbeförderung muss "vergleichbar" sein. Was das konkret bedeutet, wird interessant. Der endgültige Gesetzestext liegt ja noch nicht vor. Eine "vergleichbar" rasche Zugfahrt wird sich z.B. vermutlich nur in den seltensten Fällen finden lassen. Wenn mein Flug von Wien nach Rom ausfällt, muss ich dann mit der Bahn fahren? Muss die Fluglinie für mich das Zugticket buchen?

    In den Änderungen ist auch das Recht auf einen gedruckten Boarding Pass enthalten. Der Zwang, digitale Bordkarten zu verwenden, wie ihn zum Beispiel Ryan Air gerne hätte, entfällt. Außerdem müssen Fluglinien Schreibfehler beim Namen künftig kostenlos korrigieren.