Heimlich fotografierte Passantin verklagt Künstler auf Schmerzensgeld

  • Hier ein Thema, dass ich bei Petra im Forum sah. Ich denke, es interessiert viele hier.


    Heimlich fotografierte Passantin verklagt Künstler auf Schmerzensgeld
    Für eine Ausstellung fotografiert Espen Eichhöfer eine Berlinerin auf der Straße. Sie verklagt ihn, weil sie ihre Persönlichkeitsrechte verletzt sieht. Der Rechtsstreit könnte bundesweit das Ende der Straßenfotografie bedeuten.
    [url=http://www.berliner-zeitung.de/kultur/berliner-ostkreuz-fotograf-espen-eichhoefer--heimlich-fotografierte-passantin-verklagt-kuenstler-auf-schmerzensgeld,10809150,29620558.html]Hier geht es zum kompletten Artikel >>>[/url]


    Jetzt sind die Gerichte am Werk. Es wird richtungweisend für Deutschland oder sogar Europa sein, wenn es bis zum Europäischen Gerichtshof geht.


    Was meint denn Ihr dazu?

  • Ich finde, die Frau hätte es auch bei der Unterlassungsverfügung belassen können. Das Bild wurde ja daraufhin abgenommen und wird nicht mehr gezeigt. Warum hat sie geklagt? Weil sie es kann und weil vielleicht ein paar Euro rausspringen für den nächsten Pelzmantel. Ein Grundsatzurteil ist mmg. nach nicht zu erwarten. Ein Gericht wägt immer im Einzelfall die Freiheit der Kunst und die Persönlichkeitsrechte gegeneinander ab. Bei einem Bild in einer Ausstellung sind die Chancen für den Fotografen sicher besser als wenn es um ein Bild geht, das ich bei Flickr hochgeladen oder hier ins Forum gestellt habe.


    Grundsätzlich bin ich - entgegen der geltenden Rechtslage - der Meinung, wenn man sich im öffentlichen Raum aufhält, wird man gesehen und muss auch damit rechnen, fotografiert zu werden. Und wenn die Fotos nicht rufschädigend, herabwürdigend, etc. sind, sollte es auch legal möglich sein, die Fotografien zu veröffentlichen.


    Bei einer Facebook-Diskussion zu diesem Thema meinte einer: "Wenn jemand ein Foto von mir veröffentlicht, verklage ich ihn!" Das ist natürlich sein Recht, sein Avatarbild im "Wer hat den längsten?"-Stil (mit großem, weißen Profi-Tele) hat mich allerdings neugierig gemacht. Ich war dann auf seiner Fotohomepage. In seinem Portfolio fand ich Menschenfotos aus dem Iran, aus Vietnam und anderen Ländern. Ich wette meine kompletten Ersparnisse, dass er den Menschen kein 'model release' in persisch, vietnamesisch, etc. vorgelegt hat.



    P.S.: Andererseits ist die Klage auch für den Fotografen eine Möglichkeit, aus der Masse der zig-tausenden Streetfotografen herauszutreten und sich einen Namen zu machen. Mit seinen Fotos wird er das nämlich nicht schaffen. Die sind zu beliebig, es fehlt ihnen einfach der Witz und die Aussage. :P

  • Hallo,


    wir haben in Europa kein einheitliches Urheberrechtsgesetz. Ganz im Gegenteil. Daran wird sich auch nach dem Urteil nichts ändern. Hinzu kommt, dass - wie ND richtig schreibt - von derlei Urteile so gut wie nie eine Signalwirkung ausgeht, sondern immer nur eine noch größere Unsicherheit, weil es sich um eine Einzelfallbewertung handelt. Und nahezu identische Einzelfälle werden auch gerne mal von unseren Gerichten komplett unterschiedlich bewertet. Die wenigen nachhaltigen Urteile (z. B. das Caroline-von-Monaco-Urteil, das dem lange verwendeten Begriff "relative/absolute Personen der Zeitgeschichte" eine neue Wendung gab), kann man an einer Hand abzählen.


    Und wir haben momentan eine außerordentlich schizoide Situation. Einerseits sind uns unsere Persönlichkeitsrechte so wichtig wie noch nie, andererseits treten wir sie durch Gleichgültigkeit aber selbst mit den Füßen (=> Internet, soziale Netzwerke). Einerseits verklagen wir Fotografen, wenn sie uns in einer Ausstellung zeigen, andererseits bitte ich mal darüber nachzudenken, welche Vorstellung wir von der Welt des späten 19. und vollständigen 20. Jahrhunderts hätten, wenn Fotografen nicht (quasi) permanent diese Persönlichkeitsrechte verletzt hätten und Menschen rund um den Globus in ihrem jeweiligen sozialen und kulturellen Kontext abgelichtet hätte. Ich bin mir relativ sicher, dass die Welt dann eine andere wäre. Und sie wäre nicht unbedingt besser.


    Das deutsche Urheberrecht bzw. Kunsturheberrecht sieht (verkürzt) vor, dass Personen im öffentlichen Raum nahezu beliebig fotografiert werden dürfen, die Bilder (mit vielen juristischen Feinheiten ausgeschmückt) aber nur mit der Zustimmung der abgebildeten Personen veröffentlicht werden dürfen. Diese Regelung verbietet de facto die Street-Fotografie wie wir sie kennen vollständig. Eine Kunstform wie sie seit über 100 Jahre betrieben und allgemein anerkannt wird ... 80 Jahre davon ohne das Persönlichkeitsrecht ins Spiel zu bringen. Ich fände es außerordentlich schade, wenn diese Kunstform einem übersteigerten Rechtsempfinden zum Opfer fallen würde. Eine Lösung mit Augenmaß - beiderseits des Objektivs - scheint mir hier angezeigt zu sein.


    Ciao
    HaPe

  • Quote from HaPeRieger

    .....wir haben in Europa kein einheitliches Urheberrechtsgesetz. Ganz im Gegenteil........


    Stimmt natürlich, aber es gibt schon etliche Entscheidungen des EuGH (Europäischer Gerichtshof) zum Urheberrechtsgesetz, wie zum Beispiel die Einbettung von You-Tube Videos auf einer Webseite. Auch zum Persönlichkeitsrecht gibt es EuGH Urteile.
    Warum sollte nicht auch hier der BGH (Bundesgerichtshof) diesen Fall zum EuGH weiterschieben.
    Ausgang ist allerdings ungewiss, denn vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.


    ;)