Quote from winni
Also wenn du mindestens 180 Tage im Jahr weiterhin in Deutschland lebst , bleibst du auch weiterhin in der gesetzlichen KV .Für die Zeit im Ausland mußt du natürlich eine private KV abschließen .Wenn du natürlich komplett auswanderst ist nix mehr mit deutscher KV .
lg Winfried
Hallo Bernhard,
bei der pauschalen Aussage von Winni (mit den 180 Tagen Deutschland=weiterversichert) bekomme ich ganz furchbare Bauchschmerzen (->bin vom Fach und diese Aussage ist mir für die ges. KV gänzlich unbekannt!).
Ggf. handelt es sich bei den 180 Tagen um ein Frist, die für die Rentenversicherung oder für das Einwohnermeldeamts (wg. Wohnsitz) zählt. Ich weiß es nicht... Da kenne ich mich dann allerdings auch nicht aus.
winni: Kannst du mir den Paragrafen im SGB nennen, woraus du diese Regelung hast?
Bernhard, um deine Frage zu beantworten, sind ganz viele Dinge vorher von deiner Krankenkasse zu klären? Willst du nur für ein paar Monate im Jahr ins Ausland? Verlegst du deinen Wohnsitz komplett? Wie ist dein Versicherungsstatus, bevor du ins Ausland gehst (freiwillig, pflichtversichert, Rentner, AN, Selbständiger,...)? Sind da noch Familienangehörige die z.B. in Deutschland bleiben? Besteht eine Pflegestufe (dann ggf. auch bei der Pflegeverscherung nachfragen), Auswirkungen auf Rente...
Grob gesagt: Eine gesetzliche Versicherung in Deutschland ist immer an Beitragszahlungen gekoppelt und wenn keine mehr gezahlt werden, bist du auch nicht mehr versichert. Die gesetzliche Krankenversicherung erstreckt sich auf den Geltungsbereich Deutschland, EU und Abkommensstaaten (trotzdem sollte man für Urlaube auch da eine pv. Auslandskrankenversicherung denken).
Mit einer gesetzlichen Krankenversicherung kannst du in Thailand allerdings nichts anfangen (da brauchst du zwingend eine pv.Auslandskrankenversicherung oder ein gr. Bankkonto). Damit bei Rückkehr (kein Urlaubsbesuch) nach Deutschland problemlos eine Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist, ist ggf. eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll (komplexes Thema/ schwierig im Forum zu erläutern).
Da das Thema Auslandsrecht in der gesetzlichen Krankenversicherung sehr umfangreich ist, bitte ich dich an die Fachabteilung deiner Krankenversicherung zu wenden (sprech auch Thema Pflege an) und auch bei der Rentenversicherung mal nachzufragen.
Du siehst, man kann auf deine Frage nicht einfach pauschal antworten. Ein Beratungsgespräch mit gezielten Fragen von einer Fachperson ist zwingend notwendig.
Gruß.
Claudia