Inzwischen haben es die Berichte über Zwangsrekrutierungen auch in den deutschsprachigen Nachrichtenraum geschafft.
https://orf.at/stories/3435385/
Dabei werden offenbar auch Minderjährige rekrutiert. Die äthiopische Menschenrechtsorg. ISEMKO berichtet sogar von überwiegend minderjährigen Rekrutierten. Human Rights Watch legt heute nach und berichtet von teils nur 15jährigen Teenagern unter den Zwangsrekrutierten. Quelle: https://www.bbc.com/amharic/articles/c5yzzjmr529o
Möglich macht es die umstrittene und inzwischen in Kraft getretene Notstandsverordnung 366/2018
In Art. 5 - Aufruf zu Stabilität und Sicherheit heißt es: Jeder Tigray-Einwohner, dessen Alter und Gesundheitszustand dies zulassen, eine „nationale Pflicht“ hat, das von der Regionalregierung angebotene Rekrutierungsverfahren anzunehmen und daran teilzunehmen.
Im Abschnitt 3 der Proklamation sind die strafrelevanten Vergehen und Verbrechen genannt, beginnend bei:
Artikel 8 - Ablehnung der Forderung nach Stabilität, Bestand und Sicherheit
(gemeint ist die Ablehnung der Ehre, rekrutiert zu werden) bis
Artikel 63 - Einschüchterung oder Verurteilung von Zeugen
Darunter auch die illustren und für die Medien gedachten Gummiparagraphen
Artikel 17 - Behinderung des nationalen Kampfes
Artikel 18 - Herabwürdigung von Kampf und Opferbereitschaft
Im 17er heißt es, dass jeder, der den Kampf kritisiert, Menschen dazu ermutigt, sich dem Kampf nicht anzuschließen, oder sich dem Kampf widersetzt, sei es innerhalb oder außerhalb von Tigray, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft wird.
Im 18er dreht es sich um Herabwürdigung der Würde des Opfers, die Beleidigung der Würde der Kämpfer und ihrer Familien, insbesondere wenn es sich um eine organisierte Medienkampagne handelt, wird das mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünfzehn Jahren geahndet.
Auch ganz nett, Artikel 21 - Verunsicherung der Öffentlichkeit durch Gerüchte und Falschaussagen
Wobei des der Regierung obliegt, was Falsch und was Wahrheit ist.
Dann gibt es noch sieben Artikel "schwerer Verbrechen", wofür es sogar die Todesstrafe geben kann.