Danke für all die Antworten. Ich habe mal bei der jap. Botschaft angerufen. Fragten mich nur, ob meine Vorstrafe mit Drogen zu tun hatte, ob ich 1-2Jahre im Gefängnis war, diese habe ich verneint. Daraufhin wurde nur gesagt. Das sollte dann kein Problem sein, ich kann beruhigt NEIN ankreuzen.
Es ist eine Erleichterung und ich freue mich schon sehr auf die Reise!
Hallo,
ich hoffe Du/Ihr hattet einen schönen Aufenthalt. Ich kann die Aussagen der Botschaft nur aus meinen Recherchen bestätigen. Bei Drogen/BTMG Delikten kann es zu Komplikationen kommen. Ein mehrmonatiger Aufenthalt im Gefängnis ohne Bewährung ist auch ein Grund die Einreise zu verwehren alles was dazwischen liegt ist, besonders wenn es aus dem Bundeszentralregister gelöscht wurde, nicht mehr relevant.
Hier ein Link betreffend der Löschfristen im Bundeszentralregister. Nach gut 15 Jahren ist das allermeiste gelöscht.