Das entspricht zwar nicht der Fragestellung, ist aber evtl. für einen Vergleich von Versicherern/Versicherungsbedingungen interessant:
Wir haben eine Jahresreiseversicherung bei einem anderen Anbieter, in der pro Reise und pro Person Kosten bis zu 12.000€ abgesichert sind. Die Anzahl der Reisen pro Jahr ist unbegrenzt, die Dauer auf 42 Tage pro Reise limitiert und die Kosten werden bei Stornierung vor Abreise oder Abbruch der Reise erstattet.
In den letzten 20 Jahren hatten wir diese Versicherung nicht gebraucht.
Erster Leistungsantrag war im Sommer 2024 wegen Nichtantritts der Simbabwe-Reise im Juni.
Eingereicht hatte ich wie angefordert die Rechnung aus 2023 (Buchung und Bezahlung der Reise), das Attest auf Reiseunfähigkeit der Klinik von Mai 2024 und die Storno-Rechnung aus Afrika im August 2024.
Der Antrag wurde abgelehnt.
Begründung: Krankheitsfall vor Reiseantritt, keine Kostenübernahme.
Falsch, denn in den Bedingungen steht, dass die Buchung vor dem Krankheitsfall erfolgt sein muss.
Bei einem Anruf mit Hinweis auf diesen Fehler des Bearbeiters wurde mir mitgeteilt, dass trotzdem ich schriftlich gegen den Bescheid Einspruch einlegen müsse.
Habe ich getan und nach einigen Wochen kam ein Schreiben mit einer Entschuldigung:
Zur weiteren Bearbeitung meines Antrags müssten aber noch offizielle Bestätigungen der Fluggesellschaft nachgereicht werden, dass die Flüge nicht angetreten wurden.
Wird da auf Zeit gespielt oder warum sind Stornierungskosten und Attest nicht hinreichend?
Aber gut, ich habe von der LH die Bestätigungen bekommen und an die Versicherung geschickt.
Inzwischen ist es fast schon Februar 2025 und ich warte auf Post...