Im Grundgesetz steht aber auch (Punkt 2):
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(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Hier geht es ja wohl um die staatliche Zensur. Wenn ein Chefredakteur einen Bericht nicht senden/drucken will, dann ist das eine "Zensur", die von innen kommt.
Schwieriger ist es wohl, wenn man etwas veröffentlicht und es findet eine "Nach"-Zensur statt, weil das Geschriebene nicht dem Grundgesetz entspricht.
Dann gibt es ja auch noch die einstweiligen Verfügungen, den Presserat und und und.
Und ja, jeder Forenbetreiber hat Hausrecht und kann bestimmen, was er in seinem Forum lesen möchte etc.
Man gut, dass Erhard in seinem Forum nur ganz selten eingreift.
Auch ich wünsche mir wenig staatliche Zensur.
Viele Grüße
Petra