Bin deutsche mein Freund Tunesier mit Aufenthaltsrecht bzw Wohnsitz in Frankreich der erst 2022 erneuert werden muss ! Kann ich mit ihm ohne visum nach Spanien fliegen oder muss er eins beantragen ?
Einreisebestimmungen Spanien
-
-
Hallo, am besten wendest du dich an den Zoll, die können dir helfen
http://www.zoll.de/DE/Privatpe…D4ECDC6D836060627321699D5
Michael
-
...was hat denn der (deutsche) Zoll mit der Einreise eines Tunesiers nach Spanien zu tun?
-
Ja der deutsche Zoll wird das wohl auch nicht wissen.
Dein Freund sollte sich in Frankreich erkundigen (evtl. bei der Tunesischen Botschaft ). Da er Aufenthaltsrecht in einenm EU-Schengenstaat hat und in einen anderen EU-Schengenstaat reisen möchte, könnte es sein, dass er kein Visum braucht, aber sicher bin ich nicht. Wie reist er denn nach Deutschland ein?LG kerstin
-
-
Der deutsche Zoll kümmert sich um den Warenverkehr. Der tunesische Freund wird ja hoffentlich nicht als Paket nach Spanien geschickt.
-
Hallo Selina,
am besten weiß doch die spanische Botschaft Bescheid, wen sie ins Land einreisen lassen will und unter welchen Bedingungen.
Ich würde mich in jedem Falle dort schlau machen, denn die sollten es wissen.Normalerweise darf man als Ausländer mit einem Aufenthaltstitel eines Schengener Staates auch in die anderen Mitgliedländer reisen. Man hat also Reisefreiheit im Schengener Raum, aber nicht unbedingt in die Drittstaaten.
Dies alles ohne Gewähr, denn im Ernstfall entscheiden die Beamte vor Ort über die Einreise. Ich würde mich - wie gesagt - bei der spanischen Botschaft erkundigen. Der deutsche Zoll wird da sicher nicht weiterhelfen können und wollen.
Vielleicht noch ein Hinweis: Nicht jeder EU-Staat gehört zum Schengener Abkommen (wie z. B. GB und Irland, Zypern, Rumänien und Bulgarien) und es gibt auch Nicht-EU-Länder, die das Abkommen unterzeichnet haben, wie z. B. Island, Norwegen, Schweiz, Finnland
Wie immer ändern sich gerade in diesem Bereich sehr schnell die Vorschriften und Gesetze.
Viele Grüße
Petra -
Hallo,
wer eine gültige Aufenthaltsgehmigung/-erlaubnis/Visum für einen "Schengen-Staat" hat,
darf auch in andere "Schengen-Staaten" einreisen - zumindest für einen kurzen Aufenthalt (bis 90 Tage).Weitere Infos (wie immer ) bei Wikipedia:
Schengener Abkommen
Visum für SchengenGruß
Volker -
@ NoDurians: http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html
Fragen dort kostet doch nichts
-
Die richtige Antwort wäre gewesen: "Ja, ihr habt natürlich völlig recht. Zoll ist in diesem Zusammenhang unsinnig! Aber um 6:17 Uhr war ich eben noch nicht voll da!"
Die richtige Adresse für Rückfragen (spanische Botschaft) wurde in diesem Thread bereits genannt.
-
Na klar kann man überall fragen, aber ob das sinnvoll ist?
Hier ein Auszug vom Auswärtigen Amt:
QuoteAuskünfte über die Visabestimmungen für nichtdeutsche Staatsangehörige, die in ein Drittland reisen möchten, kann nur die jeweilige Auslandsvertretung dieses Landes erteilen. Die Adressen der ausländischen Vertretungen in Deutschland finden Sie in der Navigation links unter den Reisehinweisen für das jeweilige Land:
Wobei der Freund von Selina ja nicht in Deutschland lebt. Und noch eins, es gibt verschiedene Aufenthaltserlaubnisse, auch welche mit Beschränkungen (bei Duldung oder Asylantrag) da gelten eben nicht die normalen Bestimmungen der Reisefreiheit.
Viele Grüße
Petra -
Quote from NoDurians
Der deutsche Zoll kümmert sich um den Warenverkehr. Der tunesische Freund wird ja hoffentlich nicht als Paket nach Spanien geschickt.
Positiv sehen! Man scheint hier im Forum unerschoepfliche Kompetenz und Quele fuer Research zu sehen...Ist aber unser Fehler, die meisten hier Reisen ohne viele Fragen mehr zu haben
Gruss
Gisela