Die Proteste gegen den thailändischen Monarchen involvieren nun auch die Bundesrepublik. Dass der König die Staatsgeschäfte möglicherweise aus Deutschland führte, könnte gesetzwidrig sein.
Der deutsche Außenminister wurde nun doch sehr deutlich im Streit um den König von Thailand. Er habe "das Treiben" des thailändischen Monarchen im Blick, sagte Heiko Maas. "Und wenn es dort Dinge gibt, die wir als rechtswidrig empfinden, dann wird das sofortige Konsequenzen haben" ... mehr hier ....
Wenn der König aus der Ferne regiert
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Mittlerweile hat sich die Situation laut Bangkok Post ja entspannt. Aussage deutscher Anwälte, die von der deutschen Regierung beauftragt wurden:
"Der thailändische König führt seine Amtsgeschäfte nicht ständig von DE aus, hin und wieder kann er eine Entscheidung auch aus DE treffen."
... mehr hier ... -
Marsch an die deutsche Botschaft: Gericht lehnt Verhaftung von Aktivisten a.
Bangkok - Ein Versuch, fünf regierungsfeindliche Aktivisten festzunehmen, die am Montag einen Marsch zur deutschen Botschaft angeführt hatten, ist gescheitert, nachdem ein Gericht in Bangkok einen polizeilichen Antrag auf Haftbefehl abgelehnt hatte. Das Südstrafgericht von Bangkok hat einen Antrag von Pitak Suthikul abgelehnt, der als Superintendent der Polizei von Thungmahamek in Bangkok fungiert.
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König gibt ausländischem Korrespondenten ein Interview
BANGKOK: Der britische Journalist Jonathan Miller führte am Sonntagabend aus dem Stegreif ein Interview mit Seiner Majestät dem König - ein unvorstellbarer Akt für viele lokale Medien. König Vajiralongkorn wurde von Miller gefragt, was er von den Forderungen nach Reformen der Monarchie halte,
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In der Welt am Sonntag kam ein interessanter Artikel zum Thema:
Sollte der thailändische König in Deutschland unerwünscht sein ?
Das exzentrische Staatsoberhaupt regiert seine Untertanen am liebsten von Bayern aus. Muss Ihn das Auswärtige Amt zur Persona non grata erklären ?
https://www.welt.de/debatte/ko…nd-unerwuenscht-sein.html
Ich bin ja der „pro Meinung“, aber den Vorschlag der contra Meinung gefällt mir auch ganz gut. (Bilder sagen mehr....)
Habe heute Abend einen Bericht im Fernsehen gesehen, da gibt sich der thailändische König erstaunlich volksnah, er gab wohl auch zum ersten Mal einem Reporter ein spontanes Interview. Dabei waren viele Anhänger des thailändischen Königshauses fähnchenschwenkend zu sehen, abschließend wurde gesagt, daß die für die Freundenskundgebung wohl Freibier 🍺 bekämen....
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Ich begreife nach wie vor nicht, wieso Bhumibol es nicht verhindert hat, dass dieser Mensch König wird. Er kannte doch seinen Sohn, der sich überhaupt nicht für sein Volk interessiert, und dessen Leben.
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abschließend wurde gesagt, daß die für die Freundenskundgebung wohl Freibier 🍺 bekämen....
Das wohl nicht, aber es ist ganz normal, dass an das "Volk" bei besonderen Gelegenheiten durch den König kostenlos Essen verteilt wird. Ansonsten gibt es wirklich aufrichtige "Royalisten", ich wage nicht darüber zu spekulieren, wie sich das prozentual innerhalb der Bevölkerung verteilt. Aber gerade die ältere Generation steht wohl auf dem Standpunkt: "Besser den jetzigen (rechtmäßigen) König als keinen." Bei den jüngeren Leuten ist es durchaus anders, da gibt es teilweise richtig böse Spannungen innerhalb der Familien (so bei unseren Nachbarn, der 35jährige Sohn kommt öfter zu uns rüber, um uns sein Leid zu klagen, weil er mit seinen Eltern über das Thema nicht reden kann).
motorradsilke
Das sieht die Verfassung so vor, da ist selbst ein König machtlos. -
motorradsilke
Das sieht die Verfassung so vor, da ist selbst ein König machtlos.Ganz so sehe ich das nicht - der König hätte durchaus die Möglichkeit gehabt, seine älteste Tochter zur Monarchin zu machen! Die Thailändische Verfassung gab und gibt nämlich dem König durchaus das Recht, die Thronfolge selbst zu regeln.
Das war schon in der alten Verfassung von 1997 so. Die Konrad-Adenauer-Stiftung schreibt dazu "Der König hat das Vorrecht, über die Thronfolge zu entscheiden. Auch weibliche Mitglieder des Königshauses können die Thronfolge antreten (Art. 23, Abs. 2). Die Vermutung liegt nahe, daß diese Bestimmung im Hinblick auf die in der Bevölkerung hoch angesehene Tochter des Königs, Prinzessin Maha Chakri Sirindhorn, in die Verfassung aufgenommen wurde.
Wird der Thron vakant, ohne daß der König eine Nachfolgeregelung festgelegt hat, so trifft der Kronrat diese Entscheidung, der dann das Parlament zustimmen muß."Quelle : Konrad Adenauer Stiftung
Auch die neuen Verfassungen von 2007 und 2016/17 gestehen dem König nach wie vor das Recht zu, die Thronfolge selbst zu regeln. In der VErfassung von 2007 heißt es (sorry, hab ich leider nur auf Englisch) :
"Section 22 (Succession)
Subject to section 23, the succession to the Throne shall be in accordance with the Palace Law on Succession, B.E. 2467 (1924).
The Amendment of the Palace Law on Succession, B.E. 2467 (1924) shall be the prerogative of the King. " Quelle : Wikisource
2017 unterzeichnete der neue König eine neue Verfassung, in der die Thronfolgeregelung unverändert blieb
"Artikel 20
Unter der Bestimmung des Artikels 21 regelt sich die Thronfolge nach dem königlichen Gesetz betreffend die Thronfolge 2467. Die Änderung des königlichen Gesetzes betreffend die Thronfolge 2467 steht dem König zu." Quelle: Konrad-Adenauer-Stiftung
Nur hat Bhumipol seinen Sohn bereits 1972 zum Nachfolger ernannt, damals konnten nur männliche Thronfolger ernannt werden. Zwei Jahre später 1974, wurde die Verfassung dahingehend geändert, dass auch weibliche Thronfolgerinnen zulässig wurden. Diese Regelung ist bis heute nicht abgeschafft worden - nur leider hat der König die Thronfolgeregelung nicht geändert ...
Mal abgesehen davon - das königliche Gesetz betreffend die Thronfolge (B.E. 2467) sieht in Section 11 einige Gründe, weshalb jjemandd NICHT König werden kann/darf/soll -
"Section 11 states: "Descendants of the royal family with any of the following characters shall be excluded from the line of succession:
- Insanity;
- Convicted of a serious crime under the law;
- Unable to serve as Upholder of Buddhism;
- Married to a foreign consort, i.e. a woman whose nationality is originally not Thai;"
Bei einigen der aufgezählten Punkte kommt man schon ins Grübeln ....Jedenfalls war der wohl wichtigste Hinderungsgrund, weshalb nicht Prinzessin Maha Chakri Sirindhorn Königin wurde, dass sie nicht verheiratet ist und die weitere Thronfolge deshalb nicht klar geregelt werden konnte.
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der König hätte durchaus die Möglichkeit gehabt, seine älteste Tochter zur Monarchin zu machen!
Wieder was dazu gelernt. Hut ab, du kennst dich wirklich gut aus.
Ich habe bei meiner Aussage "nur" unsere thailändischen Freunde zitiert, ohne deren Behauptung (Meinung) zu hinterfragen. Bleibt die Frage offen, weshalb Bhumibol bei seiner 1972 getroffenen Entscheidung blieb, und die von dir gelieferte Erklärung, dass die Prinzessin nicht verheiratet sei, macht schon Sinn.
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Hab mal Geschichte studiert, dann Jura - deshalb interessieren mich solche Dinge ...
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Kontrolle des Thai-Königs in Deutschland kaum möglich
Die Bundesregierung hat nur sehr begrenzte Möglichkeiten, die Aufenthalte des thailändischen Königs in Bayern zu kontrollieren und mögliche Rechtsverstöße zu ahnden. Das geht aus einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags im Auftrag von Linke-Abgeordneten hervor, das der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. Auch wenn die Aufenthalte des Monarchen Maha Vajiralongkorn nur privaten Zwecken dienten, gelte er dabei trotzdem als Staatsoberhaupt und nicht als „Privatperson“. .
Als solcher genießt der Monarch im Ausland gewohnheitsrechtlich die vollständige funktionale und persönliche Immunität, .... mehr hier ....
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Der Link von dir führt nur zum Anfang des Threads ....
Admin: Habe es geändert.
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Danke und sorry