Fotos fremder Personen

  • Wer von Euch kann mir eine Frage beantworten?


    Gibt es eine eindeutige Grenze / Definition, welche Fotos ich auf eine Website stellen darf.


    Beispiele: Kölner Dom, ohne Touristen kaum zu machen.
    Maschseefest Hannover, ohne Gäste kaum zu machen.
    Zoobesuch, irgendeine / er läuft immer durchs Bild.
    WM-Fanmeile, sogar mit Bierbechern in der Hand


    Man kann nicht von allen eine Zustimmung einholen, schon garnicht schriftlich.
    Das man alleinige Personen oder gar Portraitfotos nicht einstellen darf ist klar.:roll:


    Hier soll auch keine eindeutige Rechtsberatung stattfinden, sonst wird der Beitrag wieder gesperrt.
    Falls Ihr den einen oder anderen Hinweis habt, könnt Ihr auch eine eine PM senden.


    Vielen Dank für die Hilfe.:-P


    PS: Hoffe keine Rechtschreibfehler eingebaut zu haben, falls jemand welche findet, darf er sie behalten.

  • Der § 201a StGB regelt das doch recht deutlich.
    Nach dem Grundsatz "Alles was nicht verboten ist ist erlaubt". Kannst Du (so meine ich) munter am Dom zur Sache gehen.

  • Hallo,


    nur mal auf die Schnelle, was es nicht alles gibt.


    Das ist doch schon mal ein feiner Name:


    Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (Kurzfassung !)


    Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 440-3, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 3 § 31 des Gesetzes vom 16. Februar 2001 (BGBl. I S. 266) (Langfassung !!!)



    http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__23.html


    Im weiteren Verlauf des Threads können wir über "Beiwerk" lebhaft diskutieren.


    Gruss


    Karl

  • Hallo Karl,
    was unter Punkt 2 steht, hört sich doch nicht schlecht an:


    Quote

    (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
    2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;


    ;)

  • Hi,


    das Veröffentlichungsrecht (und damit meine ich nicht nur die einschlägigen Gesetztestexte, sondern auch die diversen Urteile von deutschen und europäischen Gerichten) sind an Kompliziertheit kaum zu überbieten. So gibt es einerseits eine sog. Panoramafreiheit (=> http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit), andererseits aber soche Stilblüten, dass beispielsweise das Atomium in Brüssel grundsätzlich nicht abgebildet werden darf und Eifelturm in Paris bei Nacht auch nicht (am Tag übrigens schon). Auch die Firma, die eine bekannte koffeinhaltige Limonade herstellt, kann gar nicht erfreut sein, wenn man ihr Logo ablichtet. Einzelbersonen aus einer Gruppe von Demonstranten heraus zu fotografieren scheint offensichtlich erlaubt zu sein.


    Ciao
    HaPe

  • Hallo zusammen


    Es wäre wirklich mal interessant, eine Art Aufstellung zu sehen, in der aufgelistet ist, was nicht fotografiert werden darf.


    Ich als leidenschaftliche "aus dem Flieger"-Fotografiererin habe schon erfahren, dass Luftaufnahmen von Deutschland nicht online gestellt werden dürfen, weil diese wohl geschützt sind?! Ob das stimmt oder nicht, weiß ich nicht.


    Dass der Eiffelturm bei Nacht nicht abgebildet werden darf, wusste ich auch nicht ...


    Bei Personen ist klar, dass man Portrait-Aufnahmen ohne Zustimmung nicht online stellt. Aber wenn einer durch's Bild läuft oder eben klein darauf zu sehen ist, dann ist es halt so. Ich habe meistens das Glück, dass ich die Fotos zu 80 % ohne Touris hinbekomme, weil sie mir so besser gefallen. Aber bei großen Sehenswürdigkeiten ist das halt etwas schwierig. ;)


    Auch von div. Airlines darf bzw. sollte man keine Fotos online stellen. Welche das genau sind, kann ich aber auch nicht sagen.


    Ich frage mich immer, wo das Problem ist. Immerhin ist es Werbung für div. Firmen oder Gebäude oder Länder ...


    Viele Grüße
    Manuela

  • Genehmiging von Luftaufnahmen:


    Quote

    Nach Artikel 37 des 3. Rechtsbereinigungsgesetzes ist bereits 1990 die Genehmigungspflicht für Luftbildaufnahmen entfallen. Allerdings dürfen nach § 109 g Absatz 2 des Strafgesetzbuches auch aus Luftfahrzeugen sicherheitsgefährdete Anlagen nicht fotografiert werden.


    Quelle: Luftfahrt-Bundesamt


    Dies gilt für Deutschland und nicht für den gewerblichen Gebrauch ;)
    Viele Grüße
    Petra

  • Hallo Manuela,


    Quote from Sheridane

    Es wäre wirklich mal interessant, eine Art Aufstellung zu sehen, in der aufgelistet ist, was nicht fotografiert werden darf.


    wie Petra schreibt: Bis 1990 gab es eine (generelle) Genehmigungspflicht für Luftaufnahmen und eine separate Genehmigungspflicht für die Veröffentlichung dieser Luftaufnahmen. Damals war befreit von der generellen Genehmigungspflicht wer (a) aus Linienflugzeugen fotografierte und (b) wer Luftaufnahmen zur Dokumentation von (Luft-) sportlichen Leistungen erbringen wollte. Wir Segelflieger mußten damals unsere Streckenflüge durch Luftaufnahmen unserer Wendepunkte dokumentieren und die waren genehmigungsbefreit. Aber das sind alles olle Kamellen, was aber viele auch 18 Jahre nach der Freigabe nicht wissen. Die Reglementierungen für die Fotografien und deren Veröffentlichungen sind komplett entfallen und die Segelflieger dokumentieren über GPS-Logger.


    Ciao
    HaPe


    PS: Das gilt grundsätzlich auch für den gewerblichen Bereich, allerdings sind hier noch andere Regularien einzuhalten.

  • Manuela, hier gibt es eine nette Zusammenstellung, was man darf und was nicht.
    Als Anhaltspunkt ist es sicherlich zu gebrauchen, auch wenn es schon etwas älter ist.
    Viele Grüße
    Petra

  • Dank an Euch alle,


    ich fragte zwar nur nach Personen, aber es kamen viele nützliche Antworten.


    Das mit dem Eiffelturm ist echt der Hammer.:confused:

  • Quote from HaPeRieger

    ... und Eifelturm in Paris bei Nacht auch nicht (am Tag übrigens schon).


    Quote from Sheridane

    Dass der Eiffelturm bei Nacht nicht abgebildet werden darf, wusste ich auch nicht ...


    Quote from HEVERO

    Das mit dem Eiffelturm ist echt der Hammer.:confused:


    Die Geschichte mit Bildern des Eifelturms bei Nacht ist etwas komplizierter ;)
    Generell gilt die Lightshow am Eifelturm als "Kunstwerk" und geniesst damit besonderen Schutz bzgl. Veröffentlichung von Fotos. Da diese Lightshow jedoch schon seit einigen Jahren als andauernde + ständige Einrichtung existiert, ist dieser Kunststatus in vielen Ländern nicht anerkannt, so z.B. auch in Deutschland. Das bedeutet, dass z.B. Bilder vom Eifelturm bei Nacht in Frankreich NICHT ohne Genehmigung veröffentlicht werden dürfen, in Deutschland hingegen aber schon (also Webseiten mit ".de" Kennung).


    Es wird in den meisten Fällen jedoch auch ein deutlicher Unterschied zwischen der gewerblichen und privaten Nutzung gemacht.

  • Hallo,


    Quote from Rastlos

    Die Geschichte mit Bildern des Eifelturms bei Nacht ist etwas komplizierter ;)


    vielen Dank für die Informationen. Wenn das wirklich so ist wie Du schreibst, dann wäre es eine große Hilfe für mich, wenn Du mir eine belastbare Quelle dafür zukommen lassen könntest. Hintergrund: Ich bin Moderator in einem großen Fotografie-Forum und derlei Sonderbehandlung von Bildern mit einem besonderen Status machen uns immer viel Arbeit. Nach unserem aktuellen Stand ist das in Frankreich eindeutig geregelt und es ist uns kein Grund bekannt, warum für in Deutschland registrierte Webseiten eine andere Regelung gelten sollte. Weitere Infos gerne auch per PN, damit das Ganze nicht den Anschein einer öffentlichen Rechtsberatung bekommt.


    Vielen Dank
    HaPe

  • Quote from HaPeRieger

    Wenn das wirklich so ist wie Du schreibst, dann wäre es eine große Hilfe für mich, wenn Du mir eine belastbare Quelle dafür zukommen lassen könntest. [...] Nach unserem aktuellen Stand ist das in Frankreich eindeutig geregelt und es ist uns kein Grund bekannt, warum für in Deutschland registrierte Webseiten eine andere Regelung gelten sollte.


    Ist aber tatsächlich so. Ich habe Dir dazu eine ausführlichere PM geschickt ;)


    Alle anderen die es interessiert, können sich ja mal etwas genauer mit dem § 59 UrhG beschäftigen oder sich auch mal diesen Artikel bei Wikipedia durchlesen: Panoramafreiheit.

  • Wenn alles ganz strikt gehandhabt werden würde, dann gäbe es eine Vielzahl von Bildern, die man nie zu Gesicht bekommen dürfte. :D


    In einem anderen Forum hat sich mal jemand die Mühe gemacht und eine (nicht vollständige!) Liste, von Produkten, Marken, Logos etc. erstellt, die eigentlich nie ohne Genehmigung veröffentlicht werden dürften:



    Wenn es also danach gehen würde, dann dürften auch viele Automarken nur ohne Foto bei den Verkaufsbörsen im Internet auftauchen - oder man denke mal an die vielen Bilder im Netz von der Oper in Sydney ;)

  • Quote from Bernhard

    Vielleicht wäre es zur Sicherheit ganz praktisch, wenn man beim Kauf einer Kamera ein abgeschlossenes Jura-Studium vorweisen müsste :evil:


    "Fotografieren ist grundsätzlich strafbar. Ausnahmen regelt die Behörde." :-O



    GENAU ! Bernhard das ist die Entwicklung in D und da stimme ich Dir voll zu das ist doch zum Würgen und erstickt jegliches eigenes Handeln!


    Vorsicht Leben gefährdet Ihre Gesundheit!!

  • Quote from Mikado

    Oh Mann, da sitzt man schon mit einem halben Bein im Knast :evil:
    Na ja, aber so richtig bewusst war mir das alles nicht.


    Petra


    Hallo,


    schaut wirklich so aus, als wäre das die Gelegenheit, dass wir uns alle mal treffen. ..


    Mir geht's genauso, so richtig gewusst habe ich das alles auch nicht. Ich glaub, ich werde es mir auch nicht merken.


    Grüsse


    Karl

  • Mal eine Frage in die Runde:
    Gibt es zu dem Thema schon neue Erkenntnisse, Gerichtsurteile etc. ?
    Oder ist alles noch so undurchsichtig wie bisher?


    :confused: