Neues Touristenvisum für Thailand ab 9. November

  • Es ist zwar noch nicht veröffentlicht, war aber schon länger angekündigt und jetzt sind auch die Bedingungen für den Antrag bekannt:

    Zitat aus einem Facebook-Beitrag von i.d.R. wohl unterrichteten Quellen:


    Ab dem 9. November 2020 führt das Königreich Thailand ein Touristenvisum ein, das die Einreise auch für Urlaubsreisen deutscher sowie österreichischer Besucher wieder möglich macht.

    Erforderlich für das sogenannte TR-Visum ist unter anderem eine 14-tägige Quarantäne, der Nachweis eines aktuellen negativen PCR-Tests sowie der Download einer mobilen App zur Rückverfolgung von Infektionsketten. Das Visum hat eine Gültigkeit von sechs Monaten und berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu 60 Tagen. Die Kosten hierfür betragen 35 EUR.

    Hier nähere Infos zu den Voraussetzungen und Regularien:

    Für die Erteilung des TR-Visums müsst ihr die Buchung in einem Alternative State Quarantine (ASQ) Hotel eurer Wahl nachweisen – für die 14-tägige Quarantäne. Die Liste der Hotels findet ihr hier: https://bit.ly/3k27xLz

    Außerdem muss folgendes vorgelegt werden:

    Ein gültiges Flugticket.

    Kontoauszüge der letzten sechs Monate, die jeweils einen Mindestkontostand von 500.000 THB oder 15.000 EUR aufweisen.

    Eine Krankenversicherungspolice mit einer Mindestdeckung von 100.000 USD, die Covid-19 einschließt, aber nicht darauf beschränkt ist.

    Für den Check In am Flughafen benötigt ihr folgendes:

    Ein genehmigtes Certificate of Entry (COE) sowie einen Reisepass, der noch mindestens sechs Monate Gültigkeit besitzt und in dem COE und TR-Visum vermerkt sind.

    Ein Gesundheitszeugnis, das bestätigt, dass kein Risiko für eine Ansteckung mit Covid-19 besteht sowie ein medizinisch bestätigter negativer PCR-Test. Beides darf maximal 72 Stunden vor Beginn der Reise ausgestellt worden sein.

    Am Flughafen sowie an Bord des Flugzeugs gilt die Pflicht zum dauerhaften Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

    Bei Einreise in Thailand führen die Behörden ein Covid-19-Screening durch, bei dem die Körpertemperatur gemessen und Reisende auf mögliche Symptome überprüft werden. Außerdem ist der Download der mobilen App „Thaichana“ zur Nachverfolgung von Infektionsketten verpflichtend. Wer keine Symptome aufweist, kann die Quarantäne im gebuchten ASQ Hotel antreten. Anschließend ist uneingeschränktes Reisen im ganzen Land möglich.

    Weitere Informationen zum TR-Visum erteilen die folgenden Stellen:

    Für Personen, die in den Bundesländern Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Rheinland-Pfalz oder Thüringen wohnhaft sind: Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt https://www.thaigeneralkonsulat.de

    Für Personen, die in den Bundesländern Bayern oder Baden-Württemberg wohnhaft sind:

    Thailändisches Generalkonsulat in München https://thaiconsulate.de/COE

    Für Personen, die in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt oder Sachsen wohnhaft sind: Königlich Thailändische Botschaft Berlin http://german.thaiembassy.de

    Für Österreicher: Königlich Thailändische Botschaft Wien http://www.thaiembassy.at


    Vielleicht ist das ja für den ein oder anderen interessant.

    Sonnige Grüße von der Insel!


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  • Völlig surreal!:cry:

    Der Artikel ist übrigens auch bei Touristik Aktuell zu finden.

  • Völlig surreal!

    Du sagst es, und die GPS-Tracker, die die einreisenden Touristen tragen sollen / müssen, sind hier ja noch nicht einmal erwähnt ...

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  • Weil es so schön ist, hier die Zusammenfassung des Procederes vom thailändischen Generalkonsulat in Hamburg:


    KÖNIGLICH THAILÄNDISCHES HONORARKONSULAT


    AN DER ALSTER 85 ▪20099 HAMBURG TELEFON: 040-24839 118▪FAX: 040 24839 206 ÖFFNUNGSZEITEN: MONTAGS BIS FREITAGS 9:00 UHR BIS 12:00 UHR


    EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE, DIE EIN TOURISTEN VISUM BEANTRAGEN MÖCHTEN. ANDERE NATIONALITÄTEN, INHABER VON REISEAUSWEISEN BITTEN WIR UM VORHERIGEN ANRUF!

    FÜR DAS TOURISTENVISUM sind folgende Unterlagen einzureichen:


    • Vollständig ausgefüllter Visumsantrag
    • Reisepass im Original (mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten ab dem Tag der Einreise
    • Kopie der ersten Seite des Reisepasses (Seite mit dem Lichtbild)
    • 1 biometrisches Passfoto (aufgenommen in den letzten 6 Monaten)
    • Kopie der Flugbestätigung (Hinflug ist ausreichend)
    • Kontoauszüge der letzten 6 Monate mit jeweils einem Mindestkontostand von € 15.000,-- oder Baht 500.000,--
    • Visagebühr € 35,--

    Bitte beachten Sie, dass bei Einreise nach Thailand eine 14tägige Quarantäne in einem ASQ-Hotel vorgeschrieben ist.



    FÜR DAS CERTIFICATE OF ENTRY:


    Nach Erhalt des Visums muss sich der Antragsteller/in online beim zentralen Registrierungssystem des Außenministeriums des Königreichs Thailand auf der Website: coethailand.mfa.go.th registrieren, um das für die Einreise nach Thailand erforderliche CoE (Certificate of Entry) zu erhalten. Ohne Vorlage des CoE wird die Einreise nach Thailand nicht gewährt. Sie können sich den Registrierungsprozess ansehen unter: https://youtu.be/1c1dNaXv0mM


    Folgende Dokumente müssen in dem System hochgeladen werden:


    1. Reisepass, die Seite mit dem Bild
    2. das Visum
    3. die Flugbestätigung
    4. die Reisekrankenversicherung (Deckungssumme: mind. USD 100.000,-- incl. der Behandlung von COVID-19)
    5. Buchungsbestätigung des ASQ-Hotels (Quarantänehotels) –14 Tage, ab dem Ankunftstag
    6. Declaration Form

    Folgende Unterlagen müssen beim Check-In am Abflughafen vorgelegt werden:

    1. der Original Reisepass mit einem gültigen Touristen Visum
    2. das „Certificate of entry“
    3. Buchungsbestätigung für ein ASQ-Hotel (Quarantänehotel 14 Tage); Check-In Datum muss gleich dem Ankunftsdatum in Thailand sein
    4. Ärztliche Bescheinigung in englischer Sprache, dass Sie flugtauglich sind (auch „Fit to fly/ Fit to travel genannt), ausgestellt nicht älter als 72 Stunden vor Abflug) Ärztliche Bescheinigung in englischer Sprache, die bescheinigt, dass Sie frei von Coronavirus COVID-19 sind, zusammen mit einem Labortest mittels RT-PCR, ausgestellt nicht älter als 72 Stunden vor Abflug
    5. ausgefüllte T.8 Form (Health Declaration Form)

    Sonnige Grüße von der Insel!


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  • Kann ich mir auch nicht vorstellen. Die Meisten, die länger dort bleiben wollen, dürften an den finanziellen Voraussetzungen scheitern.

    Außerdem ist das Risiko, dass man dann alles gebucht hat, und irgendwas nicht funktioniert, viel zu hoch.

  • Ich glaub mich tritt ein Pferd. Daran kann man doch sehen was die Thais (auch andere Asiaten) von uns halten. Jeder scheint bei uns Millionär zu sein und unbegrenzt Zeit zu haben. Das aber viele sich Entbehrungen auferlegen um sich einen solchen Urlaub leisten zu können, das verstehen die wenigsten. Oder sie machen es uns so schwer die Bedingungen zu erfüllen, weil sie wissen es kommt dann keiner.

    Vielleicht lieg ich auch falsch. :-/

  • Dazu gibt es heute einen Artikel in der SZ

    Endlich in Quarantäne!


    Der Artikel verweist auf das Nachrichten Magazin "DER FARANG". :-/


    PS: Die SZ war auch schon mal besser....

  • Nur 1.500 Ausländer!

    Inhaber eines Ruhestandsvisums größte Gruppe von Ausländern, die im Oktober nach Thailand einreisen


    Bangkok - Inhaber eines Ruhestandsvisums stellten die größte Gruppe von Ausländern dar, die im Oktober nach Thailand einreisten. Dies haben kürzlich veröffentlichte Zahlen ergeben.

    Trotz der Einführung des Special Tourist Visa (STV), das laut Tourismusvertretern die Ankunft von „Horden“ chinesischer Touristen in Thailand während der COVID-19 ankündigen sollte, reisten im Oktober mehr Rentner nach Thailand als jede andere Gruppe von Ausländern. .... mehr hier ....


    .... Normalerweise würde Thailand im Oktober ungefähr 3 Millionen ausländische Touristen erwarten.....


    8o

  • Der Ausnahmezustand wurde erneut um 45 Tage bis zum 15. Januar 2021 verlängert


    BANGKOK. Thailands Zentrum für die Administration der COVID-19 Situation (CCSA) hat beschlossen, den Ausnahmezustand ab dem 1. Dezember 2020 für weitere 45 Tage bis zum 15. Januar 2021 zu verlängern. Die thailändische Regierung möchte damit vor allen Dingen die Reisen um das Neujahrsfest abdecken, wenn viele Menschen in ihre Heimat zurückkehren, oder andere Städte besuchen oder Reisen während der langen Ferien planen.


    ... mehr hier....


    :-/

  • Thailand verlangt keinen Nachweis über den Kontostand mehr!


    Das war dann vielleicht doch die eine Vorgabe zu viel: Reisende, die nach Thailand kommen wollten, mussten bislang in der Corona-Zeit nicht nur zahlreiche Einreiseformalitäten erledigen, sondern auch den Nachweis darüber erbringen, dass ihr Konto in den sechs Monaten vor Ankunft zu jedem Zeitpunkt einen Stand von umgerechnet mindestens 15.000 Euro aufwies. Dieser Passus in den Einreisebestimmungen wurde nun wieder abgeschafft.

    Mehr .... Und hier auch noch auf der Webseite des Konsulats in Hamburg

  • Reisende, die nach Thailand kommen wollten, mussten bislang in der Corona-Zeit nicht nur zahlreiche Einreiseformalitäten erledigen, sondern auch den Nachweis darüber erbringen, dass ihr Konto in den sechs Monaten vor Ankunft zu jedem Zeitpunkt einen Stand von umgerechnet mindestens 15.000 Euro aufwies.

    Dieser Kapitalnachweis galt für gerade mal eine Woche im Zusammenhang mit dem "neuen" TR-Visum (60 Tage und eine 30tägige Verländerung im Land möglich). Der Aufschrei wurde vernommen und man reagierte darauf.


    Je nach Visumsart mussten aber immer schon Kapitalnachweise erbracht werden. Beim "normalen" TR-Visum sind / waren das z.B. 5.000 Euro Vermögen, beim Non-Immigrant-O entweder Rentenbescheinigung (je nach Behörde 1.200 bis 1.800 Euro) oder Kontoauszüge (je nach Behörde 5.000 Euro während der letzten 3 Monate bis zu 20.000 Euro, letzteres gilt / galt bei der Verlängerung in Thailand um ein Jahr). Ins Detail gehen lohnt nicht, denn hier ändert(e) sich immer wieder was und wie es nach Corona aussehen wird, bleibt abzuwarten.

    Sonnige Grüße von der Insel!


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