23 Tage Südafrika- Trouble mit BA Britisch Airways

  • 23 anstrengende Tage mit dem Mietwagen quer durch SA sind vorbei. Tour Johannesburg- Krüger- Swaziland- Kwazulu Natal- Durban- East London- Gardenrout- Capetown. 6400km davon 1500 km Offroad. Kranke Steffi und schlechter Mietwagen. Nun wieder zurück und die nächste Tour wird geplant.
    Meine Bitte an euch . Wer hat Informationen über die Vorgehensweise bei folgender Situation.
    Geplanter Start Stuttgart 19.10.2012 18:20 mit BA nach London. Flieger nicht da, sondern 1,5 Stunden verspätet aufgrund angeblicher technischer Mängel. Verspätete Ankunft in London. Flieger nach Johannesburg mit BA ist ohne uns geflogen. BA stellt ein schlechtes Hotel zur Verfügung(Renaissance) , einen 10€ Gutschein und etwas mit Rasierer Seife und ….
    Weiterflug 22 Stunden später mit South Afrika Airlines. Erste Location in Pretoria ist futsch. Verspätete Annahme des gebuchten Mietwagens und sofort nach Übernahme 500km bis Haziview um den verlorenen Tag aufzuholen – ohne Schlaf und so. Viele Telefonate und Stress / Ärger.
    Meine Fragen sind wie sollte meine weitere Vorgehensweise aussehen. Geht das ohne Rechtanwalt ? Hat jemand von euch ähnliches erlebt ? Hat man Chancen auf gütliche Regulierung ? Was sagt das europäische Recht ?


    Vielen Dank und Grüße aus Ludwigsburg Harry und Steffi

  • Eine insgesamt mehr als unerfreuliche Geschichte. Aber ich fürchte, hier kann Dir keiner gezielt und rechtlich fundiert eine Auskunft geben, es sei denn, er ist vom Fach.
    Ich würde an Deiner Stelle umgehend einen Anwalt einschalten, zumindest zwecks Auskunft, ob da was möglich ist. Ob da eine Rechtsschutzversicherung greift (um die Kosten abzudecken) weiß ich nicht, das müßtest Du in den AGB's nachlesen.
    Schade um den Urlaub!
    LG
    Anne

  • Oje, das klingt nicht gut und war sicher eine nervige Angelegenheit.
    Vielleicht dass Petra ein wenig Bescheid weis aber die ist erst abends zurück.


    Wünsche euch dass was rausschaut dabei und nicht nur noch Zuhause der Ärger weiter anhält ohne Erfolg.
    LG

  • Hallo Harry und Steffi,


    Reiserecht ist echt komplex und wenn ihr einen Anwalt zu rate ziehen wollt, würde ich auch hier nur jemanden nehmen, der sich auf Reiserecht spezialisiert hat.


    Grundsätzlich hat der Fluggast ein Recht auf Entschädigung bei Flugverspätungen und Annulierungen, je nach Strecke ( Kilometer )
    in unterschiedlicher Höhe.
    Verspätet sich der Flieger um mehr als 3 Stunden, kommt das einer Annulierung gleich.
    Der Gast hat hier ein Anrecht auf Entschädigung von 600.- Euro, in manchen Fällen aber wohl auch bis zur Erstattung des Flugpreises.


    Auch wird unterschieden, ob die jeweiligen Flughäfen in Europa liegen und somit auch dem europäischen Recht.
    Ist also schon etwas kompliziert und sicher im Falle einer Gerichtsverhandlung leider auch Auslegungssache des Richters.


    Da ein Anwalt ja auch nicht gerade billig ist, es sei denn man hat eine Rechtsschutzversicherung, würde ich erst einmal der BA schreiben und auf das entsprechende Europäische Gesetz hinweisen und um Schadensersatz bitten.
    Das muss dann auch ganz klar formuliert werden.


    Die BA ist nach meiner Erfahrung kein guter Kooperationspartner :(


    Ich wünsche dir viel Glück und vor allen Dingen starke Nerven,
    Petra

    " Nur Reisen ist Leben, wie umgekehrt das Leben Reisen ist. "
    ( Jean Paul )

  • Wir hatten einmal Probleme bei einem Agyptenurlaub. Das war allerdings unser
    Problem. Ich hatte Flüge und Unterkünfte bei verschiedenen Veranstaltern gebucht
    und einen Flug von Kairo nach Luxor direkt am Schalter. Wir waren erst bei Bekannten
    in Kairo, anschließend Luxor und Assuan. Dort hatten wir keine Zimmer in vorgebuchten
    und bezahlten Hotels bekommen. Man schaffte uns nach Hurghada in ein Surfer und
    Taucherhotel, anschließend Flug nochmals nach Kairo zu unseren Bekannten.
    Wir sind vor Gericht gegangen und hatten Glück eine Anwältin
    gefunden zu haben die uns half. Sie hat dann noch rausbekommen, dass wir nicht
    die Einzigen gewesen sind, denen übel mitgespielt wurde. Aber jetzt kommt's:
    Wir hatten es nur ihrem Angagement zu verdanken, da wir keine Pauschalreise
    gebucht hatten und damit nicht unter das übliche Reiserecht fielen, unser Geld für entgangene
    Hotelnutzung zurück bekamen. Die Flüge, die wir in Anspruch genommen hatten
    mußten wir natürlich bezahlen. Die eine Woche in Hurghada wurde uns geschenkt.
    Auf alle Fälle würde ich mich erkundigen, ob es möglich ist den einen Tag und auch
    evtl. entgangene Urlaubsfreuden wieder reinzuholen. Bei der Flugverspätung ist es fraglich
    da die Leistungen erbracht wurden. Die Hotelunterbringung und das Geld ist natürlich schäbig.
    Es wird schwierig und wenn es nicht funktioniert, hat man die Anwalts und Gerichtskosten
    noch an der Backe.


    LG
    Rita

  • auch ich sehe das so:
    hast du eine rechtschutz,dann würde ich es darüber mit einem anwalt
    versuchen der sich im reiserecht gut auskennt.
    ansonsten hat man euch schnell mit ein paar floskeln abgespeist,die
    unsereins sowieso nicht versteht.


    wir hatten mal einen ähnlichen fall bei einem urlaub in die türkei,nachdem
    wir bei einer schriftlichen anfrage schnell abgeschmettert wurden,hat der
    anwalt zumindest einen kleinen teil zurückerstritten,bevor wir vor gericht ziehen
    mussten.
    gute nerven braucht ihr allemal dafür,denn dieses hin und hergerenne zum
    anwalt war schon lästig,aber bei uns ging es mir damals mehr um das prinzip
    mich nicht einfach so abschmettern zu lassen und auch um einen wohl viel geringeren
    betrag als ihr erwarten könntet.


    ich hoffe der rest der reise hat sich aber für euch gelohnt :roll: trotz dem anfänglichen ärger.

    Liebe Grüsse Bigi :)


    Nichts ist in der Fremde exotischer als der Fremde selbst. (Ernst Bloch 1885-1977)

  • Hallo Harry,
    ich würde an Deiner Stelle in jedem Fall versuchen, eine gütliche Einigung zu erzielen. Oder hast Du eine Rechtschutzversicherung, die das abdeckt?
    Außergerichtlich hast Du immer mehr Chancen, dass sich die Fluggesellschaft kulant zeigt. Daher solltest Du auch sehr genau und mit Quittungen Deine Mehrausgaben aufstellen und belegen können.
    Informationen für die EU-Fluggastrechte kannst Du hier nachlesen.
    Das Renaissance Hotel in Heathrow gehört doch zur Mariott-Gruppe. Es ist immerhin ein 4-Sterne-Hotel. Was anderes muss eigentlich nicht gestellt werden.
    Viele Grüße
    Petra
    PS, wie hast es Dir denn ansonsten gefallen? Was war mit dem Auto?

  • Hallo Harry,
    Euer Reisebeginn war ja nicht gerade der Hit.
    Habe ein paar Fragen:
    Reichen 3 bis 4 Tage in Kapstadt?
    Wie schaut es in den Nationalparks aus, sollte man da auch nach Grösse 2-5 Tage einplanen?
    Wie lange sollte man für die Garden-, bzw. Wine Route einplanen?


    Man hat ja Urlaub und ist nicht auf der Flucht.


    Ihr plant schon wieder, nochmals Südafrika?
    Geht es Steffi schon wieder besser?


    =)